Zahlreiche Firmenumbenennungen und ein neuer Chef bereiteten einem Südburgenländer gehörige Sorgen. Und das obwohl er schon in diesem Betrieb gelernt hatte. 1973 hatte der Mann seine Lehre als Maurer bei der Firma begonnen.
Später stieg er zum Baupolier auf. Nach 44 Jahren konnte er nicht mehr. Er trat eine Berufsunfähigkeitspension an. Damit wurde auch die Abfertigung in Höhe von 56.000 Euro fällig.
Drei statt zwölf Gehälter bezahlt
Doch das war dem Chef des Mannes zu viel. Nur drei Monatsgehälter statt zwölf landeten am Konto des Südburgenländers. „Sein Arbeitgeber wollte den Baupolier mit einer geringen Summe abspeisen“, schildert AK-Juristin Angelika Maczek.
Das Gericht gab der Juristin recht. Der Unternehmer zeigte sich weiterhin uneinsichtig und legte Berufung ein. Der Fall ging sogar bis zum Oberlandesgericht Wien.
Doch auch hier war das Urteil klar. Der Unternehmer muss zahlen - und zwar die ausständigen 42.000 Euro brutto.
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