Zwar gab es bisher schon eine Aufzeichnungspflicht, nur wurden die Mengengrenzen jetzt drastisch herabgesetzt. Praktisch jeder, der für eine Party Getränke kauft oder auch nur Rabattaktionen ausnützt, fällt darunter. Hintergrund: Die Finanz will Wirten auf die Schliche kommen, die sich in den Märkten mit Getränken eindecken und diese dann "schwarz" verkaufen.
Wirtschaftskammer: Das "geht zu weit"
"Wir sind nicht gegen Betrugsbekämpfung. Aber der Aufwand geht zu weit", wettert die Wirtschaftskammer. Erfasst werden muss, wer mehr als 20 Liter Bier oder 10 Liter Wein, zwei Liter Spirituosen oder 30 Liter alkoholfreie Getränke erwirbt.
"Krone"-Leser fragen besorgt: "Kommen Steuerprüfer, wenn ich ein Fest gebe? Wie lange werden die Schlangen im Supermarkt, wenn die Kassiererin von Kunden die Daten aufschreibt?" Das Finanzministerium zeigt sich gesprächsbereit. Die Litergrenzen seien keinesfalls in Stein gemeißelt. "Sollte es damit Probleme geben, werden wir Lösungen finden", so Pröll-Sprecher Harald Waiglein.
von Alex Schönherr, Kronen Zeitung
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