Leichtes Aufatmen bei heimischen Händlern: Vor allem in der Pandemiezeit blühte der Onlinehandel so richtig auf. Gab es bis dato aber keine Einfuhrumsatzsteuer bei Waren unter einem Wert von 22 Euro, wird sich dies ab dem 1. Juli ändern - Steuern ab 1 Cent!
„Die dynamische Entwicklung des Onlinehandels - vor allem während der Pandemiezeit - hat uns gezeigt, dass es leider zu viele Schlupflöcher gibt. Deswegen lassen wir die Freibetragsgrenze auf Importsendungen fallen“, so Finanzminister Gernot Blümel.
Steuern bereits ab Warenwert von 1 Cent
Bis dato wurde auf Paketsendungen unter einem materiellen Wert von 22 Euro keine Einfuhrumsatzsteuer eingehoben. Und so wurden - in drei von vier überprüften Fällen - einfach falsche Warenwerte angegeben.
Dem schiebt man nun (wohl auch im Sinne der heimischen Händler) einen Riegel vor: Ab 1. Juli werden, ganz nach einer aktuellen EU-Zollbestimmung, Steuern bereits ab dem Warenwert von 1 Cent eingehoben.
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