Weil er anders als gesetzlich vorgeschrieben keine „leicht erreichbaren und unmittelbar erkennbaren“ Meldewege für straffähige Inhalte eingeführt hat, geht das deutsche Justizministerium gegen den Messenger-Dienst Telegram vor. Das Bundesamt für Justiz habe zwei Anhörungsschreiben an Telegram in den Vereinigten Arabischen Emiraten gesandt, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Montag in Berlin. Zwei Bußgeldverfahren seien eingeleitet worden.
Das Ministerium berief sich bei seiner Forderung auf das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Zudem sei keine Person für Gerichtskontakte in Deutschland ernannt worden. Telegram könne nun Stellung nehmen.
Hintergrund ist die Ankündigung von Justizministerin Christine Lambrecht, auch kleinere Messenger-Dienste schärfer zu regulieren. Vor allem Telegram wird vorgeworfen, dass der Dienst mit mehreren Hundert Millionen Nutzern weltweit als Plattform für den Austausch etwa von rechten Gruppen dient.
„Wir dürfen nicht zulassen, dass ungebremst strafbare Hasskommentare oder Aufrufe zur Gewalt verbreitet werden“, hatte die SPD-Politikerin Anfang des Jahres gesagt. Das NetzDG sieht vor, dass strafbare Inhalte schnell und konsequent gelöscht werden müssen.
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