Für Raser wird es nun ernst: Am Mittwoch legt Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) das sogenannte Raser-Paket als Regierungsvorlage im Ministerrat vor. Die Strafen werden erhöht: Rasen kostet mehr Geld und für längere Zeit den Führerschein. Außerdem wird die Beteiligung an illegalen Straßenrennen als neues Delikt eingezogen.
Alle Maßnahmen im Detail:
Verdopplung der Mindestentzugsdauer des Führerscheins bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h und im Freilandgebiet um mehr als 50 km/h auf ein Monat.
Ebenfalls Verdopplung bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen im Wiederholungsfall auf drei Monate.
Ab 80/90 km/h-Überschreitung gilt das Vergehen als unter besonders gefährlichen Verhältnissen (sechs Monate Führerscheinentzug und Nachschulung).
Verdopplung des Beobachtungszeitraums für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen auf vier Jahre.
Illegale Straßenrennen werden in der StVO ausdrücklich als „besonders gefährliche Verhältnisse“ bzw. besondere Rücksichtslosigkeit im Sinne der Verkehrszuverlässigkeit deklariert und entsprechend gestraft. Auch die Unterstützung solcher Veranstaltungen wird geahndet. Sanktionen: sechs Monate Entziehung der Lenkberechtigung, spätestens im Wiederholungsfall eine verkehrspsychologische Untersuchung.
„Wir haben in Österreich ein Problem mit extremen Rasern. Das sind einige wenige unbelehrbare Wiederholungstäter, die mit ihrem Verhalten Menschenleben gefährden. Mit 110 in der 30er-Zone, mit 250 auf der Autobahn wird das Auto zur Waffe“, sagte Gewessler.
Mit 250 auf der Autobahn wird das Auto zur Waffe.
Leonore Gewessler (Grüne)
Beschluss noch vor Sommerpause geplant
Für das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) und den Verkehrsclub Österreich (VCÖ) wären schärfere Maßnahmen wünschenswert gewesen. So hätten KFV und VCÖ gerne Schnellfahren als Vormerkdelikt gehabt, ebenso deutlich frühere Führerscheinabnahmen. Das Raser-Paket soll noch vor der Sommerpause im Parlament beschlossen werden und mit 1. September in Kraft treten.
Das Ministerium arbeitet unterdessen parallel „weiter an der verfassungskonformen Umsetzung der Beschlagnahme des Fahrzeugs bei besonders rücksichtslosen Wiederholungstätern“. Auch diese Maßnahme soll nach Gewesslers Vorstellungen noch heuer in Kraft treten.
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