Für seinen Passat erhielt ein Burgenländer nun vom Gericht in Braunschweig 9639 € Schadenersatz zugesprochen. Verbraucherschützer Peter Kolba rechnet, dass weitere Diesel-Verfahren gewonnen werden. Ansprüche von Österreichern blockiert VW aber generell.
Anders als bei deutschen Diesel-Fahrern habe der Konzern seinen Anwälten inzwischen angeordnet, Österreichern sowie Südtirolern keine Vergleichsangebote zu machen, kritisiert Kolba, der über den Verbraucherschutzverein VSV 1100 Kläger vertritt. Nach der Musterfeststellungsklage von 2020 „werden nichtdeutsche VW-Kunden nun ein zweites Mal ausgegrenzt“.
Somit bleibt nur der Weg der Klagen. Nach dem jüngsten Urteil in Braunschweig „gehen wir aber davon aus, dass alle anderen Verfahren ebenfalls gewonnen werden, da die Sachverhalte weitgehend gleich und das Gericht dasselbe sind“.
VW blockiert mittels Unterbrechungsantrag
Selbst wenn die dreijährige Verjährungsfrist abgelaufen sei, könne man noch wegen Betrug klagen. Auch bei der Sammelklage des VKI blockiert VW mittels Unterbrechungsantrag, etwa am Landesgericht Graz. Nun soll der EU-Gerichtshof entscheiden.
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