Der türkischstämmige Juwelier befand sich letzte Woche in Begleitung eines Freundes, als er in Schwechat landete. Auf Anfrage der Zöllner gab er lediglich an, eine Stange Zigaretten mitzuführen. Doch die Beamten gaben nicht nach, ließen den Koffer öffnen.
Keine Zollerklärung
Und stießen auf kiloweise Goldschmuck, den der 44-Jährige bei einem Händler in der Türkei erstanden hatte. Eine Zollerklärung konnte der Juwelier nicht vorweisen. Offenbar wollte sich der Passagier die ansonsten fällige Umsatzsteuer von mehr als 35.000 Euro ersparen. Seinen Schmuck musste der fliegende Händler am Airport lassen, ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Im schlimmsten Falle drohen ihm der Verlust seiner Ware plus die Zahlung von weiteren 70.790 Euro Bußgeld. Den Finanzminister freut’s. Der Zoll, so Gernot Blümel (ÖVP), trage bei, die Missachtung der Gesetze zu ahnden. Die redlichen Steuerzahler dürfen nicht „die Dummen“ sein.
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