Lebenslang lautet das Urteil gegen einen 29-Jährigen, der im Dezember in Leonding eine 25-jährige Studentin vergewaltigt und umgebracht sowie zwei Verwandte zu töten versucht haben soll. Zudem wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Geschworenen fällten den Schuldspruch wegen Vergewaltigung, Mordes und zweifachen Mordversuchs einstimmig. Das Gericht begründet das Strafmaß unter anderem mit der „Planung zweier weiterer Morde“, die nur durch glückliche Umstände verhindert worden seien.
Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel, der Angeklagte hingegen gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Zaubertal-Mord sorgte zum Jahresende für Schlagzeilen. Der 29-Jährige war in Leonding bei seiner Cousine, die als Austauschstudentin hier lebte, zu Besuch. Schon länger war er in die junge Frau verliebt. In der Nacht vom 26. auf den 27. Dezember kam es zuerst zu einer Aussprache. Dann soll er die junge Frau vergewaltigt und mit einem Steakmesser erstochen haben.
Sehr zurückgezogen gelebt
Der in Honduras geborene Angeklagte lebte zuletzt sehr zurückgezogen in Spanien und verbrachte seine Zeit hauptsächlich „vor dem Computer“, schilderte der Staatsanwalt. Es gab nur wenige und kurze Beziehungen. Das spätere Opfer, seine Cousine, studierte in Österreich und lebte bei ihrer Halbschwester und deren Familie in Leonding. Der Angeklagte und die 25-Jährige verstanden sich gut. Er dürfte sich aber mehr erwartet haben als Freundschaft. Ende des Vorjahres besuchte er seine Angebetete in Leonding. Dass diese mittlerweile einen Freund hatte, sei laut Staatsanwalt für ihn „ein schwerer Schock“ gewesen.
"Das muss für das Opfer die Hölle auf Erden gewesen sein“
In der Nacht auf den 27. Dezember dürfte der Angeklagte einmal mehr zurückgewiesen worden sein. Daraufhin habe er die Studentin gewürgt und mit einem Steakmesser gezwungen, mit ihm in den Keller zu gehen, so der Staatsanwalt. Dort soll er sie vergewaltigt haben. Danach saßen die beiden einander drei Stunden lang im Keller gegenüber - er mit dem Messer in der Hand. „Das muss für das Opfer die Hölle auf Erden gewesen sein.“ Dann habe der Angeklagte mit Suizid gedroht. Die 25-Jährige soll geantwortet haben: „Wenn du dich umbringen willst, dann bitte nicht hier im Haus“, schilderte der Anklagevertreter weiter. „Das war ihr Todesurteil.“ Der Angeklagte habe die Frau gewürgt und ihr sechs Stiche in den Brustbereich versetzt.
Das muss für das Opfer die Hölle auf Erden gewesen sein.
Der Anklagevertreter
Halbschwester in Keller gelockt
Als die Verwandten des Opfers in der Früh munter wurden, soll er zuerst die Halbschwester unter einem Vorwand in den Keller gelockt und dort gewürgt haben. Als ihr Ehemann eingriff, habe er diesen mit einem Fleischerbeil attackiert. Letztlich gelang es dem Mann aber, den Angreifer in Schach zu halten und - gemeinsam mit einem Nachbarn - bis zum Eintreffen der Polizei zu fixieren.
Zunächst emotionlos, danach weinerlich
Der Angeklagte schilderte die Abläufe der Tatnacht kurz und bündig, zunächst wirkte er emotionslos, danach weinerlich. „Wir haben gesprochen und dann habe ich sie vergewaltigt“, gab er unumwunden zu. Es sei ihm klar gewesen, dass sie das nicht wollte. Danach hätten sie wieder bis in die Morgenstunden geredet, „und dann habe ich sie umgebracht“. Er habe sie zunächst gewürgt und danach mit dem Messer in die Brust gestochen. „Ich wollte das beenden. Ich merkte, dass sie leidet und wollte nicht, dass sie noch mehr leiden muss.“ Auf die Frage der Richterin, warum er die Studentin getötet habe, sagte er: „Das weiß ich nicht“, er habe noch nie jemanden so geliebt wie die 25-Jährige. „Bis heute denke ich an sie“, meinte er später. Dass er die Halbschwester des Opfers und deren Mann zu töten versucht habe, um Zeit für die Flucht zu gewinnen, bestritt er ebenso wie dass er der kleinen Tochter des Paares eventuell auch etwas angetan hätte, wenn diese plötzlich im Raum gestanden wäre.
„Fähig zu großer Liebe zu sich selbst“
Laut dem Gutachten der Psychiaterin Adelheid Kastner war der 29-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig, aufgrund einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung bestehe aber hohe Gefahr, dass er wieder derartige Taten begehen könnte. Der Angeklagte sei „fähig zu großer Liebe zu sich selbst“, was andere empfinden, sei für ihn nicht so wichtig, erklärte Kastner. Sein Handlungsstil sei „bar jeder Selbstkritik“. In der Klinik habe der Mann immer wieder mit Selbstmord gedroht, aber „wenn er sich unbeobachtet fühlt, ändert sich sein Verhalten schlagartig“.
In der Nacht vor dem Prozess habe er behauptet, er habe 50 Tabletten geschluckt, im Spital habe sich herausgestellt, es sei keine einzige gewesen. Kastner wertet das als Versuch, den Prozess zu vermeiden. Generell kenne der 29-Jährige nur zwei Strategien in unangenehmen Situationen: „gehen oder zerstören“, letzteres vor allem, wenn starke Emotionen im Spiel sind. Der Verteidiger fand beim Prozess allerdings, dass angesichts der Unbescholtenheit seines Mandanten die Einschätzung Kastners „zu hinterfragen sein“ werde.
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