Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der Salzburger Hello Bank auf die Finger geklopft. Die Niederlassung der französischen BNP Paribas S.A. wurde zu einer Strafzahlung von 235.000 Euro verdonnert, da sie bei der Bewerbung von Finanzprodukten auf ihrer Website Verbraucherschutzbestimmungen missachtete, wie FMA-Sprecher Klaus Grubelnik erklärte. Davor hatte „Der Börsianer“ in einem Blog darüber berichtet.
Als Grund für die Strafe wurde eine „Verletzung der Anforderungen an redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen hinsichtlich des Marktauftritts“ angeführt. Konkret verstieß der Finanzdienstleister gegen Konsumentenschutzbestimmungen nach dem österreichischen Wertpapieraufsichtsgesetz, das die EU-Wertpapierrichtlinie MiFID-II (Markets in Financial Instruments Directive) umsetzt.
So müssten beispielsweise bei angebotenen Finanzprodukten nicht nur die Chancen dargestellt werden, sondern auch die Risiken. „Auf der Website haben sie viele Bestimmungen nicht eingehalten“, so die FMA. Die Hello Bank habe sich aber einsichtig gezeigt. Das beschleunigte das Verfahren und verminderte das Strafausmaß.
Die europäische Richtlinie MiFID trat Anfang 2018 in Kraft, mit dem Ziel, mehr Anlegerschutz und mehr Transparenz in die Wertpapiermärkte zu bringen.
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