James E., der seit neun Jahren in Österreich lebt, habe sich auf einem Wachzimmer in Neubau komplett nackt ausziehen und Kniebeugen machen müssen, ohne dass die dafür erforderliche Anordnung der Staatsanwaltschaft eingeholt worden wäre. James E. war am 8. Jänner 2010 gemeinsam mit einem Landsmann in der Straßenbahn rassistisch beschimpft und mit einem Messer bedroht worden. Andere Fahrgäste verständigten per Mobiltelefon die Polizei, die am Urban-Loritz-Platz einschritt und den Sachverhalt zu klären versuchte. Die beiden Schwarzafrikaner wurden in ein nahe gelegenes Wachzimmer gebracht, wo sie als Zeugen befragt werden sollten.
Marihuana in Kleidung der Zeugen entdeckt
Dort nahm ein 50-jähriger Abteilungsinspektor Marihuanageruch wahr. Außerdem erkannte er in James E. jenen Mann wieder, der - wie der Beamte nun Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik darlegte - in einem einschlägig bekannten Szene-Lokal als DJ tätig war. Auch dessen auffällig nervöser Begleiter war ihm von diesem Lokal her bekannt. Folglich untersuchte er zunächst die Oberbekleidung des Begleiters und stellte in dessen Hosentasche ein Päckchen mit sechs Gramm Cannabis sicher.
"Vor mir hat er si sicher net nackert auszogen"
Für die Polizisten lag der Verdacht nahe, dass auch James E. Suchtgift eingesteckt haben könnte. "Ich wollte auch bei ihm eine oberflächliche Personendurchsuchung machen. Ein ganz normaler Vorgang", gab der Abteilungsinspektor zu Protokoll. Der Mann habe auch gleich seine Winterjacke und die Schuhe abgestreift, er habe umgehend die Kleidungsstücke kontrolliert: "Ich hab nix' gefunden, für mich war das damit erledigt." James E. habe noch ein T-Shirt und die Unterhose angehabt: "Vor mir und in meinem Beisein hat er si sicher net nackert auszogen. Es hat a kaner von uns verlangt, es hat ja kan Grund dafür geben."
Der gebürtige Nigerianer behauptet demgegenüber, er wäre genötigt worden, sich zur Gänze zu entkleiden, wobei eine rassistische Bemerkung über sein Geschlechtsteil gefallen sei. Indem man ihn noch aufforderte, Kniebeugen zu machen, sei er zusätzlich erniedrigt worden. Der angeklagte Abteilungsinspektor bestritt das entschieden: "Das stimmt net! Warum sollt' i lügen? I mach' scho so lang mei G'schäft."
Zweitangeklagter will "Provokation" bemerkt haben
Der zweitangeklagte Polizist, der seit 25 Jahren Streifendienst versieht, räumte allerdings ein, den Schwarzafrikaner für kurze Zeit sehr wohl gänzlich nackt gesehen zu haben. Doch habe es sich dabei um eine "Provokation" des Mannes gehandelt, der bereits an der Straßenbahnhaltestelle "aggressiv" und "aufgebracht" gewesen sei: "Ich musste ihn abmahnen."
Auf der Wachstube habe man eine nach dem Sicherheitspolizeigesetz zulässige Durchsuchung durchführen wollen, betonte der Zweitangeklagte. Diese habe "zur Gefahrenabwehr" gedient, "der Herr war darüber natürlich nicht sehr erfreut". Dessen ungeachtet habe sich der Mann auszuziehen begonnen: "Ich persönlich hatte den Eindruck, dass es nicht seine erste Personenkontrolle gewesen ist. Er hat sein T-Shirt provokant auf den Tisch geworfen. Es hat ihn niemand aufgefordert, dass er sich komplett nackt auszieht."
Trotzdem habe der Mann sogar noch für einen Augenblick seine Unterhose hinuntergeschoben. Der drittangeklagte Beamte gab an, er habe von dem Ganzen wenig bis gar nichts mitbekommen, da er mit der Protokollierung der Zeugeneinvernahmen der beiden Nigerianer befasst gewesen sei.
Zeuge bescheibt rassistisches Vorgehen der Beamten
Der in einer Straßenbahn mit einem Messer bedrohte James E. erklärte in seiner Zeugeneinvernahme, er sei von den Polizisten von Anfang an nicht als Opfer einer Straftat, sondern "wie ein Verbrecher" behandelt worden. Der Beamte, der ihn aufs Wachszimmer brachte, habe seinen österreichischen Führerschein nicht als Legitimationsnachweis gelten lassen, sondern befunden, dies wäre "kein Ausweis für Schwarze, weil Österreich keine Grenze mit Afrika hat".
Auf dem Kommissariat selbst habe man sich zunächst über ihn lustig gemacht. Nachdem der drittangeklagte Polizist, den James E. als korrekten Beamten beschrieb, mit ihm ein Protokoll über den Vorfall in der Straßenbahn angefertigt hatte, habe der Abteilungsinspektor den Raum betreten und festgestellt: "Jetzt will ich deinen Arsch sehen."
Audio-Aufzeichnung des Geschehens im Wachzimmer
Er sei vorerst aufgefordert worden, seine Jacke auszuziehen. Dann hätte sich der Abteilungsinspektor an seiner weiteren Kleidung zu schaffen gemacht, ihm den Gürtel geöffnet und die Hosen hinabgelassen. Er habe sich dann nackt auf den Boden setzen müssen, sagte der Zeuge, seine Körperöffnungen wären auf Drogen untersucht worden. Der Zweitangeklagte soll sich dabei in rassistischer Weise über das Geschlechtsteil des Mannes geäußert haben.
Die Zeugenbefragung wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt. Das Gericht will dabei auch ein Audiofile abspielen - der gebürtige Nigerianer hatte mit seinem Mobiltelefon das Geschehen im Wachzimmer aufgezeichnet.
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