Präzedenzfall

Gute Chancen für Fußach

Vorarlberg
21.06.2021 11:50

Bei einem ähnlichen Fall in Linz entschied das Gericht, dass die illegal getätigten Bankgeschäfte rückabgewickelt werden müssen.

Für besonderes Aufsehen im Rechnungsbericht hatte jenes Geschäft der Fußacher mit der SNS Bank in den Niederlanden gesorgt: Zwischen Frühjahr und Herbst 2012 erwarb der damalige Fußacher Finanzchef Anleihen in mehreren Tranchen. Der Zinssatz war mit 11,25 Prozent recht hoch - unterm Strich betrug die Rendite in all den Jahren, in denen das Papier im Besitz der Gemeinde war, 191.300 Euro. Doch auch der kleine Anleger weiß: Je höher die Rendite, umso höher das Risiko. Der Kurswert der Anleihe sank kontinuierlich - bereits im November galt das Papier bei der Ratingagentur Moody’s als „Junk Bond“.

Auch mit der SNS-Bank ging es steil bergab. 2013 wurde diese verstaatlicht, die Papiere der Fußacher waren nichts mehr wert. Allerdings gab es auch ein Schreiben, wonach sich dies wieder ändern könnte. Der ehemalige Finanzchef behielt die Papiere bis November 2019 und verscherbelte diese dann für zwei Cent an eine Tochter der Hausbank. Bei einem Blick ins Internet allerdings hätte sowohl ihm als auch dem zuständigen Banker klar sein müssen, dass die Papiere nicht wertlos waren. Auch nachrangige Anleihen, wie eben jenes Papier der Fußacher, müssen entschädigt werden, hatte ein Gericht in Amsterdam im April 2019 geurteilt.

Illegal getätigte Bankgeschäfte könnten schlussendlich zu einer Rückabwicklung führen - zum Wohle der Gemeinde Fußach. (Bild: Mathis Fotografie)
Illegal getätigte Bankgeschäfte könnten schlussendlich zu einer Rückabwicklung führen - zum Wohle der Gemeinde Fußach.

Ähnlicher Fall in Linz
Spannend ist nun vor allem die Frage, wie sich Bürgermeister Peter Böhler und die Zuständigen der Hausbank einigen. Nicht zuletzt aufgrund eines Urteils in Linz (Swap-Geschäfte) dürfte in der Hausbank der Fußacher Feuer am Dach sein. Ähnlich wie in der Bodenseegemeinde hatten in Oberösterreich städtische Bedienstete Finanzgeschäfte getätigt, ohne allerdings die erforderliche Befugnis zu haben. Alle Geschäfte, die in Linz abgewickelt wurden, sind nach dem derzeitigen Urteil ungültig und müssten eigentlich rückabgewickelt werden. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass der Fall noch bis an den Obersten Gerichtshof (OGH) geht.

Was bedeutet das für die Gemeinde Fußach? Ganz schuldlos an den Verlusten der Gemeinde dürften die zuständigen Banker jedenfalls nicht sein. Offenbar wurde nie in Frage gestellt, ob Finanzer und Bürgermeister überhaupt zeichnungsberechtigt waren. Beide hatten Anlegerprofile bis zum vollständigen Verlust unterzeichnet. Und auch nach Einführung des Spekulationsverbots im Juli 2014 wurden fleißig Wertpapiere in Höhe von 17,5 Millionen Euro gekauft. Das Gebarungsvolumen der Gemeinde liegt bei 11,7 Millionen Euro.

Erst langsam kehrt in der Bodenseegemeinde die Ruhe wieder ein. (Bild: Mathis Fotografie)
Erst langsam kehrt in der Bodenseegemeinde die Ruhe wieder ein.

Steuer hinterzogen
Last but not least vertraute die Bank offenbar darauf, dass Fußach bei allen Ausschüttungen vom Zahlen der Kapitalertragssteuer befreit ist. Dies gilt aber nur für Beiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen. 720.000 Euro an Nachzahlungen hatte der Steuerprüfer zum Zeitpunkt der Selbstanzeige an das Finanzamt errechnet. Inzwischen sind es laut Bürgermeister Peter Böhler sogar 800.000 Euro.

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