Die gerade erst gestartete Karriere bei der Polizei in Linz ging unrühmlich mit einem Rausschmiss zu Ende. Die Polizeiaspirantin war mehrfach durch rechte Postings und Gesten aufgefallen. Mitschüler haben sie gemeldet. Dass sie darauf hin die Uniform abgeben musste, gefiel der jungen Frau nicht. Sie zog vor das Arbeitsgericht, wo sie einen Vergleich erwirkte. Bei der Landespolizeidirektion betonte man damals, dass es sich um einen Einzelfall, quasi ein schwarzes Schaf, handelt: „Die Polizeischüler werden auf Herz und Nieren geprüft und in Seminaren sensibilisiert.“
Wiederbetätigung
Auch beim Prozess in Linz geht es um nationalsozialistische Wiederbetätigung. Die Angeklagte soll einem Exekutivbeamten über soziale Medien eine Datei mit einem Bild Adolf Hitlers geschickt haben. Gegenüber Mitschülern soll sie den Hitlergruß gezeigt sowie Hitlerbärtchen angedeutet haben und durch weitere eindeutige Gesten aufgefallen sein. Angeblich meinte sie das ironischIm Falle einer Verurteilung droht der Ex-Polizeischülerin eine Strafe von einem bis zehn Jahre Haft.
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