Kärntnerin starb nach Blutspende: Letzter Vorhabensbericht an Oberbehörde dürfte den Fall strafrechtlich endgültig schließen - ohne Konsequenzen.
Für manche ist dieser Justizakt ein Multiorganversagen - in vielerlei Hinsicht. Eine Kärntnerin wurde, wie mehrmals berichtet, in einem Klagenfurter Spital Opfer einer verseuchten Bluttransfusion. Sie starb an Malaria. Schuld wollte an dem Drama bislang niemand wirklich sein. Die Spenderin, die eine Ugandareise und die eigene Malaria-Infektion verschwiegen hatte, erhielt eine Geldstrafe, das Rote Kreuz als Herr der Blutbank blieb unbehelligt, und auch ein involvierter Rotkreuz-Fahrer dürfte nun doch straffrei bleiben.
Verfahren vermutlich eingestellt
„Es gibt einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Graz“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Markus Kitz, der über den Inhalt naturgemäß nicht sprechen darf. Gemutmaßt wird aber, dass das Verfahren wegen grob fahrlässiger Tötung endgültig eingestellt wird, nachdem auch das Ergänzungsgutachten einer Virologin zu keinem einwandfreien Ergebnis gekommen war.
Hätte der Tod verhindert werden können?
Knackpunkt im Strafverfahren ist immer die sogenannte Kausalität: Hätte der Tod der Patientin verhindert werden können, wenn der Rotkreuz-Sanitäter, der über die Malariaerkrankung der Spenderin informiert war, dies gemeldet hätte? Der Mann, ein erfahrener Berufssanitäter, hatte für sich beschlossen, dass es nicht seine Aufgabe gewesen sei, einen Malaria-Alarm auszulösen. Offenbar schließt sich die Justiz seiner Auffassung an - zumindest strafrechtlich. Ein Zivilverfahren läuft ja noch.
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