Streit eskaliert

Ehefrau getötet und in Inn geworfen: 20 Jahre Haft

Tirol
23.06.2021 16:31

Am Landesgericht Innsbruck musste sich am Mittwoch ein 34-Jähriger wegen Mordes verantworten. Dem Österreicher mit türkischen Wurzeln wurde vorgeworfen, im Juni des vergangenen Jahres in Imst seine 31-jährige Ehefrau im Zuge eines Streits getötet zu haben. Anschließend soll er die Leiche in den Inn geworfen haben. Für sechs Geschworene war es Mord. Nicht rechtskräftiges Urteil: 20 Jahre Haft!

Das damals 31-jährige Opfer galt zunächst als verschwunden. Als nach einigen Tagen der Druck aus dem familiären Umfeld auf den 34-Jährigen immer größer wurde, legte er schließlich ein Geständnis ab. Er gab an, dass er mit selbst geschriebenen Nachrichten vom Mobiltelefon des Opfers zunächst den Verdacht in Richtung einer Selbsttötung seiner Frau habe lenken wollen. Erst mehr als eine Woche nach dem Verschwinden der 31-Jährigen wurde ihre Leiche im Inn gefunden.

Vor dem Innsbrucker Landesgericht gedachten Freunde und Familie dem Opfer. Und es gab eine Demo gegen Femizide. (Bild: Christof Birbaumer)
Vor dem Innsbrucker Landesgericht gedachten Freunde und Familie dem Opfer. Und es gab eine Demo gegen Femizide.

„Ich wollte das einfach nicht mehr hören“
Der Angeklagte bekannte sich am Mittwoch vor Gericht schuldig. Seit dem Jahr 2018 habe es immer wieder heftige Streitigkeiten zwischen den Eheleuten gegeben, schilderte der 34-Jährige. Grund dafür waren immer die finanziellen Probleme des Paares. In der Tatnacht war es dann wieder zu einer heftigen Auseinandersetzung gekommen. Seine Frau habe ihn beschimpft und er habe das einfach nicht mehr hören wollen. Nach gegenseitigen Handgreiflichkeiten habe er schließlich ihren Hals gefasst und zugedrückt, sagte der Angeklagte unter Tränen aus.

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Aber sie hat sich nicht mehr gerührt.

Der Angeklagte

„Zugedrückt, bis sie sich nicht mehr bewegte“
„Ich habe zugedrückt, bis sie sich nicht mehr bewegt hat. Wie lange das war, weiß ich nicht“, schilderte der Beschuldigte. Dann habe er zu ihr gesagt, dass sie wieder aufstehen und jetzt keinen Blödsinn machen soll. „Aber sie hat sich nicht mehr gerührt“, schluchzte der 34-Jährige. Weil ihre Augen offen waren, habe er ihr dann noch einen Polster „auf das Gesicht gelegt“. Dass das Würgen des Halses nicht todesursächlich war, habe er erst viel später aus der Anklageschrift erfahren, beteuerte der Angeklagte. Anschließend habe er den leblosen Körper in sein Auto gebracht und sei zum Inn gefahren. An einer Brücke habe er sie dann in den Fluss geworfen.

(Bild: zeitungsfoto.at)

Eigentliche Todesursache ist Ersticken
Die gerichtsmedizinische Untersuchung würde einen Würgevorgang mit einem kräftigen Griff gegen den Hals beweisen, erklärte Gerichtsmediziner Walter Rabl. „Das kann aber nicht zum Tod geführt haben, weil der Würgevorgang zu kurz war“, fügte der Sachverständige hinzu. Denn die Untersuchung hätte gezeigt, dass das Opfer weniger als eine Minute lange gewürgt wurde. „Die eigentliche Todesursache ist Ersticken, hauptsächlich durch das Auflegen des Polsters“, so Rabl. Ob auf den Polster auch Druck ausgeübt wurde, könne er nicht sagen, aber bei einer Bewusstlosen reiche es schon aus, den Polster nur auf das Gesicht zu legen.

Verteidiger Markus Abwerzger versuchte noch auf Totschlag zu plädieren, dem folgten die sechs Geschworenen aber nicht. Nicht rechtskräftiges Urteil: 20 Jahre Haft!

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