Temperaturen jenseits der 30 Grad plagen derzeit all jene, die in der prallen Sonne oder auch in stickigen Büros arbeiten müssen. Hitzefrei steht einem dennoch nicht automatisch zu. „Der Arbeitgeber muss aber Maßnahmen treffen, um Temperaturen zu senken“, erklärt AK-Arbeitnehmerschutzexperte Alfred Hillinger.
Für Büros gilt, dass die Raumtemperatur zwischen 19 und 25 Grad liegen sollte. Tut sie das nicht, sollten vom Arbeitgeber etwa Ventilatoren oder Getränke zur Verfügung gestellt werden.
Sonderregelung am Bau
Für Bauarbeiter gilt eine Sonderregelung. Ab 32,5 Grad im Schatten muss entweder ein anderer Arbeitsplatz gefunden werden, oder es gibt Hitzefrei. „Die Entscheidung obliegt dem Arbeitgeber“, so Hillinger. Doch nur wenige Betriebe stellen ihre Arbeiter frei. Im Jahr 2019 bekamen nur 1396 Bauarbeiter im Burgenland Hitzefrei.
Zu wenig, findet Michael Mohl, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz: „Kein Gebäude ist wichtiger als die Gesundheit der Arbeiter.“ Die Gewerkschaft fordert daher einen Rechtsanspruch auf Freistellung.
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