Ein 56 Jahre alter Familienvater ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg wegen sexueller Übergriffe auf Kinder zu einer unbedingten Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte wurde für schuldig befunden, fünf Buben aus seinem Verwandtenkreis immer wieder zu sexuellen Handlungen genötigt zu haben. An Entschädigung muss er 4000 Euro bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der 56-Jährige bestritt, dass er die Buben zu sexuellen Handlungen gezwungen habe. Die Opfer, die bei den Vorfällen zwischen sieben und sechzehn Jahre alt waren, behaupteten das Gegenteil. Sie gaben an, der Verwandte habe sie mit Karateunterricht und einem türkischen Musikinstrument gelockt. Beides gefiel den Buben. Doch dann habe er sie missbraucht, zum Teil sogar vergewaltigt. Die Verteidigung betonte, dass es in den beengten Wohnverhältnissen niemals möglich gewesen wäre, ungestört Sex mit den Opfern zu haben, und sprach von „Märchen“.
Viereinhalb Jahre Haft
Nach einem zweitägigen Prozess und einigen Zeugeneinvernahmen gelangte der Schöffensenat zu dem Urteil, dass der bisher Unbescholtene schuldig ist. Die Strafe wurde mit viereinhalb Jahren Gefängnis bemessen.
An Entschädigung wurden 4.000 Euro zugesprochen. Sowohl Anklagebehörde als auch Verteidigung bekämpfen das Urteil, es ist somit nicht rechtskräftig.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.