Auf der Homepage des im Dauerclinch mit der Finanz stehenden Glücksspielunternehmens Concord Card Casino (CCC) wird das bisher jüngste Urteil des Linzer Einzelrichters bejubelt, siehe Faksimile des Titelblatts (mehr ist dort noch nicht zu lesen). Dieser hebt regelmäßig solche Einziehungsbescheide auf, mit ausführlichen juristischen Begründungen dafür, warum er das österreichische Glücksspielgesetz für europarechtswidrig hält. Nämlich wegen des darin verankerten Monopolsystems, „und zwar vornehmlich deshalb, weil tatsächlich nicht Spielerschutz und Suchtvorbeugung, sondern Konkurrenzschutz zugunsten der Bewilligungsinhaber und Sicherung der Abgabeneinhebung die Primärziele der staatlichen Kontrollmaßnahmen bilden“, so ein Zitat aus dem Urteil. Dass höhere Instanzen, „angestiftet“ vom Finanzministerium, die Entscheidungen des Linzer Richters regelmäßig aufheben, sieht er eher als Bestätigung seiner Argumentation.
Übrigens, FPÖ-Klubchef Herwig Mahr betont, dass FPÖ und ÖVP kürzlich sehr wohl eine Resolution an den Bund zur Verschärfung des Glücksspielrechts und zur Stärkung des Spielerschutzes mitbeschlossen haben – wenn auch eine andere, als die von der SPÖ vorgeschlagene mit dem Verbot aller Glücksspielautomaten.
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