Neue Richtlinie

“Licht am Tag”-Comeback durchs EU-Hintertürl

Österreich
07.02.2011 14:17
Das 2008 in Österreich nach massiven Protesten wieder abgeschaffte "Licht am Tag" feiert jetzt sein Comeback übers EU-Hintertürl: Ab sofort gilt eine neue EU-Richtlinie zum Tagfahrlicht. Sie setzt allerdings nicht beim Autofahrer, sondern beim Hersteller an. Neu eingeführte Fahrzeugmodelle müssen mit einem speziellen Tagfahrlicht ausgestattet sein, das sich automatisch einschaltet.

Aus Brüssel hieß es am Montag, das Fahren mit Licht am Tag sei ein Beitrag zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Immerhin gebe es täglich 100 Todesopfer im Straßenverkehr in der EU, erklärte eine Sprecherin von Verkehrskommissar Antonio Tajani. 

In Österreich gab es vom 15. November 2005 bis 31. Dezember 2008 ein "Licht am Tag"-Gesetz. Viele Autofahrer kritisierten, dass das Gesetz ihnen Mehrkosten durch Leuchtmittel aufbürde und zudem mit den Strafen "abkassiert" würde. Letztendlich wurde das Gesetz mit Verweis auf Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit wieder abgeschafft. Mit Abblendlicht seien zwar Autofahrer tagsüber besser sichtbar, Radfahrer und Fußgänger aber umso schlechter.

"Daytime Running Lights"
Jetzt feiert das Tagfahrlicht sein Comeback per EU-Richtlinie, doch Strafen für die Autofahrer gibt es keine. Mehrkosten für Leuchtmittel werden zwar bleiben, können aber z.B. bei Verwendung langlebiger LEDs minimal ausfallen. Konkret werden mit der neuen Richtlinie Autohersteller verpflichtet, sogenannte "Daytime Running Lights" in ihre neuen Fahrzeugmodelle einzubauen. Bei bestehenden bzw. vor dem 7. Februar erstmals verkauften Modellreihen muss die Produktion nicht umgestellt werden. Einige Hersteller haben DRLs bei aktuellen Modellen aber bereits freiwillig intergriert.

Die speziellen Frontleuchten sind nicht so hell wie normales Abblendlicht - womit auch das österreichische Abschaffungs-Argument nicht umfällt - und sie schalten sich automatisch ein, sobald der Motor gestartet wird. Die neuen DRL-Lampen seien außerdem ein Beitrag zu mehr Umweltschutz, weil der Energieverbrauch und damit der CO2-Ausstoß verglichen mit normalem Abblendlicht wesentlich geringer sei.

"Licht am Tag"-Gesetze in Ländern bleiben
Die neue Richtlinie ändert aber nichts daran, dass in einigen EU-Ländern alle Autofahrer mit Licht am Tag - also mit eingeschalteten herkömmlichen Scheinwerfern - fahren müssen, wie etwa in Italien, Polen und den skandinavischen Ländern. Für neu entwickelte Lkws und Busse werden DLR-Lampen übrigens erst Sommer 2012 Pflicht.

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