Wenn am 1. Juli der europäische Grüne Pass in Kraft tritt, gilt auch für Österreich eine neue Einreiseverordnung. So müssen Personen, die aus Ländern mit geringem epidemiologischen Risiko einreisen, glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich dort aufgehalten haben. Wenn dieser Nachweis nicht vorliegt, ist binnen 24 Stunden ein Covid-Test vorzunehmen, heißt es in der Verordnung, die am späten Freitagabend veröffentlicht wurde.
Das sind die Länder mit geringem Risiko
Als Länder mit geringem Risiko werden aktuell vom Gesundheitsministerium angeführt: Albanien, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Hongkong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macau, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechische Republik, Ungarn, der Vatikan, Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam und Zypern.
Nachweis erfolgt durch 3-G
Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt eine drei Wochen zurückliegende Impfung, ein negativer Covid-Test, eine Bestätigung einer überstandenen Infektion oder ein Antikörpertest. Ein PCR-Test darf nicht mehr als 72 Stunden, ein Antigentest nicht mehr als 48 Stunden und ein Antigentest in Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird, nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen. Bei Nachweisen über eine Genesung liegt die Frist bei maximal 180 Tagen, bei Antikörpertests bei 90 Tagen.
Die Verordnung tritt am 31. August 2021 außer Kraft.
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