Nachdem am Samstag in Wien-Donaustadt ein erst 13 Jahre altes Mädchen erstickt aufgefunden worden ist, ermittelt die Kripo derzeit „auf Hochtouren“. „Es werden zahlreiche Einvernahmen im Umfeld des Mädchens durchgeführt.“ Zudem wurde bekannt, dass es sich beim Fundort des Opfers nicht um den Tatort handelt. „Die 13-Jährige wurde nicht im öffentlichen Raum, sondern in einem privaten Bereich, einer Wohnung oder einem Haus, getötet“, so Polizeisprecher Markus Dittrich am Montag. Darüber hinaus hält sich die Polizei aber aus ermittlungstaktischen Gründen bedeckt. Das junge Opfer war am Sonntag von den Eltern identifiziert worden.
Zeugen hatten die Leiche Samstagfrüh auf einer Grünfläche an einen Baum gelehnt mit zahlreichen Hämatomen, unter anderem im Halsbereich, gefunden. Wie die Jugendliche dort hinkam, ob noch selbstständig, oder ob ihre Leiche dort abgelegt wurde, „wird nicht bekannt gegeben“, sagte Dittrich. Reanimationsversuche blieben erfolglos. Bei der Obduktion kam heraus, dass das junge Opfer erstickt worden war. Die Identität der Jugendlichen war zunächst unklar, auch passten keine Abgängigkeitsanzeigen zum Opfer.
Nachdem die Polizei am Sonntag eine Personenbeschreibung inklusive der Kleidung der Toten veröffentlicht hatte, meldeten sich die Eltern auf einer Polizeiinspektion in Niederösterreich und identifizierten das Opfer als Tochter. Das Mädchen hatte auch in Niederösterreich gewohnt, hieß es seitens der Polizei. Wie und warum die Jugendliche am Wochenende nach Wien gekommen war, ist nun Gegenstand von Ermittlungen. Im Augenblick wird das gesamte Umfeld des Mädchens von der Kripo unter die Lupe genommen.
Zahlreiche Frauenmorde in Österreich
Heuer sind in Österreich bereits mindestens zwölf Frauen (mutmaßlich) ermordet worden. Das hatte eine Gewaltschutzdebatte ausgelöst. Nach einem runden Tisch mit Opferschutzeinrichtungen im Mai verkündete die Regierung als Sofortmaßnahme, zusätzlich 24,6 Millionen Euro für den Gewaltschutz aufzubringen. Gewaltschutzeinrichtungen hatten 228 Millionen gefordert.
Zuletzt hat das Parlament als Reaktion auf die Frauenmorde klargestellt, dass Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten zum Schutz gefährdeter Menschen auch dann an Interventionsstellen übermitteln dürfen, wenn kein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wurde. Dies gilt besonders im Falle von Stalking. Namen und Kontaktdaten von gefährdeten Personen werden in einer zentralen Gewaltschutzdatei gespeichert.
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