Von Belgien bis Zypern

Wohin Österreicher aktuell in Europa reisen können

Reisen & Urlaub
30.06.2021 09:47

Viele Österreicher blicken im Sommer freudig einem verdienten Urlaub entgegen, war dies doch im letzten Jahr aufgrund zahlreicher Einreisebeschränkungen und sonstiger Corona-Restriktionen kaum möglich. Rechtzeitig vor Ferienbeginn wird das Reisen innerhalb Europas auch einfacher, viele Länder haben ihre Bestimmungen bereits gelockert. Doch divergierende Vorgaben sorgen weiterhin für Verwirrung und offene Fragen - welche Regeln gelten wo? Im zweiten Teil unserer Serie - Teil 1 finden Sie HIER, Teil 3 finden Sie HIER - finden Sie einen Überblick über aktuelle Einreiseregelungen in den EU-Ländern - von B wie Belgien bis Z wie Zypern.

  • Belgien: Österreich gilt als „grüne Zone“ ohne verpflichtende Quarantäne bei Testnachweis. Dafür darf man in den 14 Tagen vor Einreise nicht in einer „roten Zone“ (Quarantänepflicht) gewesen sein. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Als geimpft gilt man zwei Wochen nach der Vollimmunisierung. Bei der Einreise muss man außerdem ein Registrierungsformular ausfüllen.
  • Bulgarien: Nachweis der Impfung (gültig 14 Tage nach der Vollimmunisierung) oder eines negativen Tests (PCR nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden). Kinder unter fünf Jahren sind von den Test- oder Quarantäneanforderungen ausgenommen. Das Ausfüllen einer Erklärung ist verpflichtend.
  • Dänemark: Dänemark stuft Österreich als „grünes“ Land ein. Voraussetzung ist negativer Test, nicht älter als 48 Stunden. Darüber hinaus müssen alle spätestens 24 Stunden nach der Einreise einen zweiten Test (Antigen oder PCR) ablegen. Davon ausgenommen sind vollständig geimpfte Personen, Genesene und Kinder unter zwölf Jahre.
  • Deutschland: Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Impfnachweis mindestens 14 Tage nach vollständiger Impfung oder Genesungsausweis. Kinder unter sechs Jahren sind von den Testanforderungen ausgenommen.
  • Estland: Aus Österreich reisende Personen sind von der Quarantäneverpflichtung als auch von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis vorzulegen, ausgenommen. Es gilt das digitale Covid-Zertifikat der EU.
  • Finnland: Bei touristischen Aufenthalten ist Impf- bzw. Genesungsnachweis erforderlich. Es gilt die vollständige Covid-19-Impfung plus 14 Tage bzw. eine sechs Monate zurückliegende Covid-19-Erkrankung. Reisende, die nicht in Finnland leben, sollten weniger als 72 Stunden vor ihrer Ankunft in Finnland einen Corona-Test ablegen.
  • Frankreich: Bei der Einreise ist die Vorlage eines Impfnachweises oder eines negativen PCR-/Antigentest-Resultats (nicht älter als 72 Stunden) sowie einer eidesstattlichen Erklärung zur Symptomfreiheit verpflichtend. Impfnachweis ist gültig ab zwei Wochen nach der zweiten Impfdosis bzw. ab vier Wochen nach der Einmaldosis des Impfstoffs Johnson&Johnson. Kinder unter elf Jahren müssen sich nicht testen lassen.
(Bild: ©rh2010 - stock.adobe.com)
  • Griechenland: Erforderlich fürReisende sind entweder ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, ein maximal 48 Stunden alter Antigentest, ein Impfzertifikat (14 Tage nach der vollständigen Impfung) oder ein Genesenen-Nachweis. Der österreichische gelbe Impfpass wird anerkannt. Bei der Ankunft kann ein Schnelltest durchgeführt werden, bei positivem Test wird eine 14-tägige Quarantäne verordnet. Verpflichtend ist die Registrierung für alle Einreisenden mindestens 24 Stunden vor der Einreise. Die Testpflicht entfällt für Kinder unter zwölf Jahren.
Die Europa-„Reiselandkarte“ am 29. Juni 2021 ist beinah gänzlich grün eingefärbt. (Bild: reopen.europa.eu (Screenshot))
Die Europa-„Reiselandkarte“ am 29. Juni 2021 ist beinah gänzlich grün eingefärbt.
  • Irland: Reisende nach Irland brauchen ein ausgefülltes Formblatt („Passenger Location Form“) und einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden zum Zeitpunkt der Einreise. Kinder zwischen sieben und 18 Jahren, die nicht geimpft wurden, müssen ebenfalls einen negativen PCR-Test haben. Eine verpflichtende Hotelquarantäne gilt für Einreisende aus Österreich allerdings nicht mehr.
  • Italien: Bei der Einreise ist ein 3-G-Nachweis vorgeschrieben: PCR- oder Antigen-Tests nicht älter als 48 Stunden, Impfnachweis mindestens 14 Tage nach Ende des vorgeschriebenen Impfzyklus oder eine sechs Monate zurückliegender Infektionsnachweis. Einreisende müssen sich elektronisch registrieren. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
  • Kroatien: Die Einreise ist möglich, das Außenministerium empfiehlt zudem eine Reiseregistrierung. Bei der Einstufung der Länder orientiert sich Kroatien an der EU-Gesundheitsagentur (ECDC). Es gilt ein Impfnachweis ab 22 Tagen nach der ersten Dosis, ein Genesungsnachweis (bis 180 Tage) und ein Test (PCR bis 72 Stunden, Antigen bis 48 Stunden zurückliegend). Kinder unter zwölf Jahren müssen sich nicht testen.
(Bild: ©Sunny studio - stock.adobe.com)
  • Lettland: Einreise mit Impfungszeugnis - das 15 Tage nach der Vollimmunisierung gilt - oder mit Genesungsnachweis oder negativem PCR-Test, der innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Die Regelungen gelten nicht für Kinder unter zwölf.
  • Litauen: Einreise mit Impfungszeugnis - gültig 14 Tage nach Vollimmunisierung - oder mit Genesungsnachweis oder negativem PCR-Test, der innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Minderjährige unter 16 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
  • Luxemburg: Die Einreise nach Luxemburg ist grundsätzlich erlaubt. Personen ab sechs Jahren brauchen bei der Einreise mit dem Flugzeug entweder ein Impfzertifikat (vollständiger Impfschutz), eine Genesungsbescheinigung (für Infektionen innerhalb der letzten sechs Monate) oder ein negatives Testergebnis (PCR-Tests weniger als 72 Stunden und Antigen-Schnelltests, der weniger als 48 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde).
  • Malta erlaubt die Einreise von Österreichern mit PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder Impfnachweis. Alle Reisenden ab fünf Jahren unterliegen dieser Anforderung.
  • Niederlande: Reisende aus Österreich können mit dem digitalen EU-Corona-Zertifikat test- und quarantänefrei einreisen. Bei Einreise mit dem Flugzeug muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
  • Norwegen: Einreise für Geimpfte (vollständige Impfung) und Genesene (Gültigkeit sechs Monate) ist ohne Test- und Quarantänepflicht möglich. Ansonsten ist eine Reiseregistrierung frühestens 72 Stunden vor und Test bei der Einreise erforderlich für Reisende aus „grünen“ Ländern. Kinder unter 18 Jahren, die keinen Grünen Pass besitzen, müssen in die Quarantäne treten. Diese kann mit einem negativen PCR-Test beendet werden.
  • Polen: Die Einreise aus EU- bzw. EWR-Staaten erfolgt nach der 3-G-Regel: Das heißt ein maximal 48 Stunden alter PCR- oder Antigentest, eine mindestens zwei Wochen zurückliegende vollständige Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff oder eine nachweisliche Covid-19 Erkrankung innerhalb der letzten sechs Monate. Kinder unter zwölf Jahren, die zusammen mit ihren geimpften oder getesteten Eltern reisen, sind von den Test- und Quarantäne-Anforderungen ausgenommen.
  • Portugal: Bei Einreise ist ein verpflichtender Test maximal 72 Stunden (PCR-Test) beziehungsweise 48 Stunden (Antigen-Schnelltest) vor Boarding eines Fluges nach Portugal vorgeschrieben. Außerdem ist eine Voraus-Registrierung vor dem Abflug nötig. Für Madeira und die Azoren entfällt die Testpflicht bei Genesenen. Auch Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testungspflicht ausgenommen. Vorsicht ist bei der Rückreise über Deutschland geboten.
  • Rumänien: Aus Österreich kommend ist die Einreise uneingeschränkt erlaubt. Voraussetzung ist, dass sich die Einreisenden innerhalb der letzten 14 Tage in keinem Land, welches als gelbe oder rote Zone eingestuft ist, aufgehalten haben.
  • Schweden: Es besteht ein Einreiseverbot für ausländische Bürger, die keine Impfbescheinigung, kein negatives Testergebnis oder keinen Genesungsnachweis vorlegen können. Der Corona-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Ein zweiter Test fünf Tage nach der Ankunft wird empfohlen. Reisende unter 18 Jahren sind von den oben genannten Anforderungen ausgenommen.
  • Schweiz: Für Reisende aus Österreich ist eine Einreise ohne Quarantäne möglich. Erfolgt die Reise aber mit dem Flugzeug, so ist Nichtgeimpften und Nicht-Genesenen die Vorlage eines negativen PCR-Tests oder Antigen-Tests vorgeschrieben. Ein Einreiseformular muss ausgefüllt werden. Als geimpfte Personen gelten vollimmunisierte Personen. Als genesen gelten Personen sechs Monate ab dem elften Tag nach Bestätigung der Ansteckung.
  • Slowakei: Voraussetzung für die Einreise aus Österreich ist eine Registrierung sowie der 3-G-Nachweis. Als geimpft zählt eine Personen mindestens 21 Tage bis 90 Tage nach der Erstimpfung. Für Genesene beträgt die Frist 180 Tage, außerdem ist ein Formular als Bestätigung der überstandenen Infektion auszufüllen. Bei den Test werden PCR-Tests anerkannt, die nicht älter als 72 Stunden sein dürfen oder Antigen-Tests, nicht älter als 24 Stunden. Personen bis 18 Jahre benötigen keinen dieser Nachweise.
(Bild: Mathis Fotografie)
  • Slowenien: Personen mit Wohnsitz in Österreich, die beweisen können, dass sie sich die letzten fünf Tage vor der Einreise ununterbrochen in Österreich aufgehalten haben, können ohne weitere Auflagen einreisen. Die 3-G-Regel gilt. Bei den Impfstoffen unterscheidet Slowenien: Die Vollimmunisierung mit Comirnaty von Biontech/Pfizer muss mindestens sieben Tage zurückliegen. Bei Moderna sind es 14 Tage. Bei Vaxzevria von AstraZeneca reicht eine Impfdosis, wenn seither mindestens 21 Tage vergangen sind. Bei Johnson & Johnson 14 Tage.
  • Spanien: Bei der Einreise aus Österreich ist Online-Registrierung erforderlich. Zusätzlich muss ein Impfzertifikat oder ein negativer Covid-19-Tests (PCR-Test oder Antigen-Test), ein Genesungszertifikat oder ein DigitalesZertifikat der EU vorgewiesen werden. Beim Impfzertifikat muss das Datum der Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Der Corona-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Kinder unter 12 Jahren sind von den Tests befreit.

Sicher reisen

Da sich die Bestimmungen laufend und rasch ändern, empfiehlt es sich, sich (auch kurzfristig) vor der Reise zu informieren: Detaillierte Informationen über Test- und Quarantäne-Erfordernisse der einzelnen Länder finden sich auf der EU-Seite Reopen Europa. Aktuelle Reiseinformationen der verschiedenen Länder sind auch auf der Seite des Außenministeriums abrufbar. Die Einreiseregeln für Österreich finden Sie HIER.

  • Tschechien stuft Österreich als grün ein, das heißt es gibt keine Einreisebeschränkungen, PCR-Test und Quarantäne sind nicht notwendig. Ein Impfnachweis ist 22 Tage nach der ersten Dosis gültig. Bei der Genesung beträgt die Frist 180 Tage. Ein PCR-Test gilt 72 Stunden, ein Antigen-Test 48 Stunden. Kinder unter sechs Jahren sind von den Testanforderungen ausgenommen.
  • Ungarn: Aus Österreich ist die Einreise nach Ungarn seit 23. Juni ohne Nachweis- oder Quarantänepflicht erlaubt. Bisher war für Hotellerie, Gastronomie und Bäder das Vorweisen eines ungarischen Immunisierungspasses Pflicht - dies soll nun weitgehend aufgehoben werden. Für die Teilnahme an Festivals, Konzerten oder bei Barbesuchen besteht die Verpflichtung nach wie vor.
  • Zypern verlangt eine elektronische Registrierung maximal 48 Stunden vor Reiseantritt. Geimpfte Personen können ohne weitere Einschränkungen einreisen. Ungeimpfte Personen können ebenso ohne Einschränkungen einreisen, müssen sich jedoch zumindest zwei Wochen davor in Österreich aufgehalten haben. Bei der Ankunft in Zypern sind nach dem Zufallsprinzip angeordnete Tests möglich. Die Verweigerung des Tests hat ein Einreiseverbot zur Folge.

Lesen Sie morgen Teil 3: Einreise in Nicht-EU-Länder bzw. EWR-Länder. Topaktuelle Infos zum Thema Urlaub finden Sie unter krone.at/reise.

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