Aktuelle Regelungen

Reise in Nicht-EU-Länder: Das müssen Sie beachten

Reisen & Urlaub
01.07.2021 11:04

Viele Österreicher blicken im Sommer freudig einem verdienten Urlaub entgegen, war dies doch im Vorjahr aufgrund zahlreicher Einreisebeschränkungen und sonstiger Corona-Restriktionen kaum möglich. Rechtzeitig vor Ferienbeginn wird das Reisen innerhalb Europas auch einfacher, viele Länder haben ihre Bestimmungen bereits gelockert. Doch divergierende Vorgaben sorgen weiterhin für Verwirrung und offene Fragen - welche Regeln gelten wo? Im dritten Teil unserer Serie - Teil 1 finden Sie hier, Teil 2 können Sie hier nachlesen - finden Sie einen Überblick über aktuelle Einreiseregelungen in Nicht-EU-Ländern.

  • Albanien: Bei der Einreise gibt es weder Tests noch Quarantäneverpflichtung.
  • Bosnien-Herzegowina: Ab 14 Tagen nach der Vollimmunisierung dürfen Geimpfte ohne Testpflicht einreisen. Ansonsten ist ein PCR- oder Antigen-Test, der bei Einreise aus einem EU-Land nicht älter als 72 Stunden ist, vorzuweisen.
  • Großbritannien: Bei der Einreise aus Österreich ist ein negativer PCR-Test oder Antigen-Test mit mehr als 97 Prozent Spezifität vorzulegen sowie eine zehntägige verpflichtende Quarantäne anzutreten. Es gibt keine Ausnahmen von der Quarantäneverpflichtung sowie auch keine Ausnahme von der Testverpflichtung für Genesene oder Geimpfte. Die Möglichkeit einer Freitestung besteht nach fünf Tagen. 
  • Kosovo: Negativer PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Impfnachweis berechtigen zur Einreise.
  • Moldau: Einreisende ab fünf Jahren müssen ein negatives PCR-Testergebnis, nicht älter als 72 Stunden, vorlegen. Sollte die Vorlage nicht möglich sein, müssen sie ein epidemiologisches Formular ausfüllen und eine Erklärung zur Selbstisolierung (14 Tage) unterschreiben. Die Quarantäne kann nach zehn Tagen mit einem negativen PCR-Test beendet werden.
  • Montenegro: EU-Bürgern, also auch Österreichern, ist die Einreise nach Montenegro ohne Einschränkungen möglich. Es sind weder Test noch Nachweise nötig.
  • Nordmazedonien: Einreise uneingeschränkt möglich. Bei der Einreise auf dem Landweg ist allerdings die derzeit geltende Ausgangssperre ab 0 Uhr zu beachten.
  • Russland: Abgesehen von einem gültigen Visum erfordert die Einreise einen Covid-Test, der nicht älter als drei Tage sein darf. Für ausländische Staatsbürger, die nicht zu Arbeitszwecken nach Russland einreisen, entfällt die 14-tägige Selbstisolation bei Vorweisen eines negativen Testergebnisses. Jene, die mit einem Arbeitsvisum einreisen, müssen trotz des negativen Tests eine zweiwöchige Quarantäne antreten.
  • Serbien verlangt den Nachweis eines negativen PCR-Tests, nicht älter als 48 Stunden. Ohne Test einreisen können Inhaber von serbischen Aufenthaltstiteln. Geschäftsleute müssen sich mindestens 48 Stunden vor der Einreise schriftlich bei der serbischen Handelskammer anmelden und innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise einen Test machen. Ausgenommen sind Kinder bis zum zwölften Lebensjahr in Begleitung eines getesteten Erwachsenen sowie Personen, die in Serbien gegen Covid-19 geimpft worden sind.
  • Türkei: Bei der Einreise in die Türkei ist eine Online-Registrierung frühestens 72 Stunden vor Einreise vorgeschrieben. Zudem muss ein 3-G-Nachweis vorgewiesen werden. Das Impfzertifikat muss eine mindestens 14 Tage zurückliegende Impfung nachweisen. Das Genesungsattest darf maximal sechs Monate zurückliegen. Bei PCR-Tests gilt die Frist 72 Stunden, bei Antigen-Tests 48 Stunden.
  • Ukraine: Nicht-ukrainische Staatsangehörige müssen alle erforderlichen Teilimpfungen nachweisen oder einen negativen Test, nicht älter als 72 Stunden. Außerdem ist eine Covid-Versicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen. Über die Halbinsel Krim und die ostukrainischen Regionen Donezk und Luhansk hat Österreich eine partielle Reisewarnung verhängt.
  • USA: Die Einreise in die USA ist beschränkt. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind etwa Familienangehörige von US-Bürgern, Inhaber einer Green Card und Diplomaten. Alle Flugpassagieren müssen der Fluglinie ein negatives SARS-CoV-2-Test-Zeugnis (PCR- oder Antigen-Test) vorlegen. Der Test darf nicht länger als drei Tage vor Abflug abgenommen worden sein. Ein weiterer Corona-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise und eine Quarantäne von sieben Tagen wird empfohlen.

Sicher reisen

Da sich die Bestimmungen laufend und rasch ändern, empfiehlt es sich, sich (auch kurzfristig) vor der Reise zu informieren. Detaillierte Informationen über Test- und Quarantäne-Erfordernisse der einzelnen Länder finden sich auf der EU-Seite Re-open EU. Aktuelle Reiseinformationen der verschiedenen Länder sind auch auf der Seite des Außenministeriums abrufbar. Die Einreiseregeln für Österreich finden Sie hier.

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