Der grausame Mord an einem erst 13-jährigen Mädchen in Wien-Donaustadt schockt weiterhin ganz Österreich - denn langsam sickern immer mehr Hintergrundinformationen durch. So wurde einer der beiden Tatverdächtigen - es handelt sich um zwei junge Asylwerber (16, 18) aus Afghanistan - am Montag in einer Pizzeria festgenommen, der andere wenig später auf der Donauinsel. Die Tat an sich war offenbar in der Wohnung eines der Verdächtigen geschehen, auch weitere Mittäter werden zurzeit nicht ausgeschlossen. Besonders brisant: Der 18-Jährige weist drei gerichtliche Verurteilungen auf, im Vorjahr war er - die „Krone“ berichtete - sogar im Gefängnis. Abgeschoben wurde er trotzdem nicht.
Auf die Spur der beiden Tatverdächtigen war man über einen Bekannten des älteren verdächtigen Afghanen gekommen, der sich an die Polizei gewandt hatte. Informationen der APA zufolge soll es sich bei diesem Zeugen um einen syrischen Asylwerber handeln, der den 18-Jährigen auf Medienberichte nach dem Auffinden der Leiche angesprochen hatte. Daraufhin soll der Syrer bei dem Afghanen auf sogenanntes Täterwissen gestoßen sein.
Asylantrag 2015
Außerdem kursierten am Dienstag die Straf- bzw. Asylakten der beiden Verdächtigen. Während der 16-Jährige erst im heurigen Jahr nach Österreich gekommen war und bisher keine Vorstrafen aufweist, ist die Akte des angeblich 18-Jährigen bereits beträchtlich dicker: Er war 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Österreich gekommen. 2015 stellte er einen Asylantrag, 2016 erhielt er den sogenannten subsidiären Schutz. In weiterer Folge wurde der Bursche jedoch straffällig.
Elf polizeiliche Anzeigen, Haftstrafe
Ab 2018 erfolgten insgesamt elf polizeiliche Anzeigen, unter anderem wegen Suchtgifthandels, gefährlicher Drohung und Raufhandels. 2018 wurde er erstmals verurteilt, er fasste zwei Monate bedingt aus. 2019 kassierte er nach dem Suchtmittelgesetz zehn Wochen bedingt. Im Vorjahr setzte es dann wegen räuberischen Diebstahls zehn Monate unbedingt - der 18-Jährige wurde jedoch bereits im August vorzeitig bedingt entlassen und befand sich seither wieder auf freiem Fuß.
Asyl-Aberkennungsverfahren und Rückkehrentscheid
Aufgrund seiner Vorstrafen wurde gegen den Burschen im Juli 2019 ein Asyl-Aberkennungsverfahren eingeleitet, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erkannte ihm im Oktober desselben Jahres schließlich den subsidiären Schutz ab. Es erging eine Rückkehrentscheidung in Verbindung mit einem sechsjährigen Einreiseverbot.
Abschiebung wegen Menschenrechtskonvention vorerst unzulässig
Da der Betroffene allerdings noch minderjährig war, war aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eine Abschiebung unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht hätte im Hinblick auf die mehrfache Straffälligkeit des Burschen allerdings die Möglichkeit gehabt, den Abschiebeschutz aufzuheben und im Sinne eines Beschleunigungsgebots eine Abschiebung ab Volljährigkeit zu ermöglichen - was aus vorerst nicht näher bekannten Gründen nicht geschah.
Nach Informationen der „Krone“ dürfte der Akt schlicht liegen geblieben sein. „Überlastung, zu wenig Personal“, wird seitens eines Insiders gegenüber krone.at erklärt. Unter normalen Umständen hätte der junge Mann längst außer Landes gebracht werden können, heißt es. (UPDATE: Seitens des Jusitzministeriums wird betont, dass das Innenressort hier allerdings auch selbst die Möglichkeit gehabt hätte, mittels Fristsetzungen zu beschleunigen.)
Innenminister Karl Nehammer (siehe auch Video oben) kündigte jedenfalls am Dienstag die rigorose Abschiebung von verurteilten Straftätern an. Auch nach Afghanistan, wo aktuell in mehreren Regionen eine äußerst kritische Sicherheitslage herrscht. „Solange es möglich ist, muss es zulässig sein, Rückführungsflüge in die Luft zu bringen“, bekräftigte Nehammer im Innenministerium. Wer flüchte und in Österreich Schutz suche, müsse sich an die Gesetze halten: „Wer das nicht tut, muss gehen.“
Mädchen kannte beide Verdächtigen
Zuvor hatten Nehammer und der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl nähere Einzelheiten zu den Ermittlungen rund um den Tod der 13-Jährigen bekannt gemacht. Das Mädchen kannte demnach die beiden Verdächtigen und hatte sie freiwillig in die Wohnung des 18-Jährigen in Wien-Donaustadt begleitet. Dort wurden ihr Drogen - vermutlich Ecstasy - verabreicht, es hätten schließlich „Straftaten gegen die sexuelle Integrität“ des Mädchens stattgefunden, wie es Pürstl ausdrückte.
Der 18-Jährige soll das Mädchen schließlich aus der Wohnung getragen und einfach in einem nahen Grünstreifen abgelegt haben. Ob Leonie zu diesem Zeitpunkt noch am Leben war, ist offen.
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