Rudolf B. versteht die Welt und den Rechtsstaat nicht mehr. Die Wiener Berufschullehrer (55) wurde in seiner Wohnung von den Brüdern seiner Nachbarin spitalsreif geprügelt. Dennoch darf der Pädagoge laut Behördenanordnung sein Heim nicht betreten. Behördenwillkür oder gerechtfertigt?
Das Betretungsverbot gilt für zumindest zehn Tage, könnte aber auch noch verlängert werden. Zur Vorgeschichte: Nachdem der Nachbarsohn sein Auto bespuckt habe, stellt er die Mutter des Buben zur Rede. Zwischen ihm und der gebürtigen Pakistani entsteht ein hitziges ein Wortgefecht.
Der Lehrer geht in seine Wohnung zurück. Kurz darauf klingelt es. Zwei Brüder der Frau stürmen herein, einer zertrümmert ihm den Kiefer. Fünf Tage AKH. Die Polizei kann die Täter rasch ausfindig machen. Anzeige auf freiem Fuß! Im Krankenbett erfährt Rudolf B., dass ein Betretungsverbot gegen ihn verhängt wurde.
Ich habe sie niemals angerührt.
Der Pädagoge
Wohnung liegt in Sperrzone
Er darf sich der Nachbarin auf keine 100 Meter nähern. Und seine Wohnung liegt in der Sperrzone. Weshalb das Verbot? Laut Vernehmungsprotokoll habe er die Frau gewürgt und geschlagen. Der Pädagoge schwört aber Stein und Bein: „Ich habe sie niemals angerührt.“
Tatsächlich bleiben Fragen offen. Etwa ob ein Amtsarzt die Betroffene untersucht hat. Im Behördenakt ist darüber nichts zu finden. Die Polizei blockt alle Anfragen diesbezüglich ab: Datenschutz! Rudolf B. nimmt sich nun einen Anwalt: „Die Schläger laufen frei herum. Und ich darf nicht in meine Wohnung. Wahnsinn!“
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