Die in der Corona-Krise gestundeten Steuern und Abgaben müssen ab Juli zurückgezahlt werden. Der heutige 30. Juni ist der letzte Tag, an dem Unternehmen in FinanzOnline eine Ratenzahlung für die Steuerschulden beantragen können. Aufgrund der in den ersten drei Monaten niedrigen Raten von nur 0,5 oder 1,0 Prozent rechnet Peter Bartos, Chef der Steuerberatungskanzlei BDO, bis September mit keiner Insolvenzwelle. Zurückfallen könnten die Steuerschulden auf die Geschäftsführer.
Geschäftsführer von Unternehmen, die zahlungsunfähig werden, könnten nämlich persönlich für die Steuerschulden des Unternehmens haften, weil sie bei der Stundung angeben mussten, dass die Stundung die Einbringlichkeit der Schuld nicht gefährdet. Geschäftsführer müssten dann den Gegenbeweis antreten, um nicht privat zur Kasse gebeten zu werden - ein Damoklesschwert, das über den Geschäftsführern schwebe, wie Bartos im Gespräch mit der APA sagte. „Wir raten unseren Kunden deshalb, wenn möglich, umzuschulden.“ Dass es hier eine Ausnahmebestimmung aufgrund der Pandemie geben könnte, dafür gebe bisher keine Anzeichen. Bartos empfiehlt auch, die Raten fristgerecht zu bezahlen, gerate man in Verzug, würde die Finanz nämlich den gesamten Betrag fällig stellen.
Generell würden nur noch Unternehmen Steuern gestundet haben, die diese Liquidität aufgrund der Krise wirklich brauchen. All jene, die nur sicherheitshalber die Steuerstundungen beantragt hatten und gemerkt haben, dass es sich trotz der Pandemie ausgeht, hätten bereits die ausständigen Steuern nachgezahlt. Da nun ab Juli Zinsen von 2,0 Prozent bei den Steuern und 1,38 Prozent bei den Sozialversicherungsbeiträgen anfallen, sei diese Form der Liquidität betriebswirtschaftlich für viele ohnehin nicht mehr sinnvoll. Insbesondere weil viele Banken mit 1. August von Firmen Strafzinsen von 0,5 Prozent in Form von Verwahrungsentgelten verlangen, wie Bartos sagte.
Ratenzahlung für viele hilfreich
In den von der Pandemie besonders stark betroffenen Branchen wie Gastronomie und Tourismus sowie in Teilen des Handels wird die Ratenzahlung über die nächsten drei Jahre vielen helfen, finanziell wieder auf Beine zu kommen, aber nicht allen, schätzt Bartos. Wenn sich das Geschäft nicht erholt, werde es schwer, neben den laufenden Kosten die Raten zu begleichen.
Per 10. Juni waren laut Finanzministerium Steuern in der Höhe von 5,7 Milliarden Euro gestundet oder herabgesetzt. Für Bartos spannend sei die Frage, wie viel davon nach dem 1. Juli noch offen ist. Eine Prognose, auf wie viel Geld der Staat aufgrund von Insolvenzen sitzen bleiben wird, traut sich der Unternehmensberater nicht zu.
Insolvenzwelle könnte Aufschwung gefährden
Die OECD hatte kürzlich gewarnt, die in Form von Krediten oder Stundungen gewährten Corona-Hilfen nicht zu schnell zurückzufordern, um keine Insolvenzwelle auszulösen und den Aufschwung nicht zu gefährden. Für Bartos ist mit der Ratenzahlung und der anfänglichen sogenannten „Safety-Car-Phase“ ein guter Mittelweg gewählt worden. Einerseits werde vermieden, dass Unternehmen, die sich noch nicht erholt haben, mit einem Schlag quasi „ausradiert“ werden, wie Bartos es formulierte, andererseits würden die Zügel angezogen, um unvermeidliche Insolvenzen nicht weiter hinauszuzögern. Auch der Zeitraum für die Rückzahlung der Steuer- und Abgabenschulden sei vernünftig gewählt. „Jemand, der es in 36 Monaten nicht schafft, würde es wohl in 48 Monaten auch nicht schaffen“, so Bartos.
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