Die steigenden Corona-Zahlen in Portugal und Russland könnten auch in Österreich zu einer Einstufung als Virusvariantengebiet führen. Obwohl die epidemiologischen Kennzahlen „in Portugal für sich genommen aktuell nicht besorgniserregend“ seien, könne ein steigender Trend beobachtet werden, teilte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Dienstagabend mit. „Die Entwicklung bleibt daher unter genauer Beobachtung.“ Eine steigende Verbreitung der Delta-Variante des Virus könnte - analog zu Deutschland - zu einer Einstufung von Portugal als Virusvariantengebiet führen.
Auch „die Entwicklung in Russland sollte unter genauer Beobachtung bleiben“, so der Ministeriumssprecher. Das Land liege mit einer 14-Tage-Inzidenz von 130 deutlich über dem Schwellenwert von 75 laut EU-Ratsempfehlung für Drittstaaten. Auch hier sei ein steigender Trend zu beobachten, der mit der Ausbreitung der Delta-Variante in Zusammenhang gebracht werden könne.
Deutschland stößt mit harter Linie EU-Kommission vor den Kopf
Die deutsche Regierung hat Portugal und Russland vergangenen Freitag zu Virusvariantengebieten erklärt. Die Einstufung, die ein weitreichendes Beförderungsverbot und strikte Quarantäneregeln bei der Einreise zur Folge hat, trat in der Nacht auf Dienstag in Kraft. Dafür gab es Kritik der EU-Kommission: Diese teilte mit, dass Länder durchaus Quarantäne und Testpflicht vorschreiben können, aber Reiseverbote nicht vorgesehen seien.
Delta in Portugal bereits meistverbreitete Variante
Das österreichische Gesundheitsministerium „orientiert“ sich am deutschen Robert-Koch-Institut, wie der Sprecher bestätigte. Das bedeute aber keine automatische Übernahme einer Einschätzung. Die Einstufung als Virusvariantengebiet habe außerdem eine gewisse Vorlaufzeit. Laut den portugiesischen Behörden ist die Delta-Variante bereits seit Freitag bei den Neuinfektionen dominierend, insbesondere im Großraum Lissabon.
Derzeit reicht 3 G
Aktuell gilt Portugal für Österreich als „Staat der Anlage A“. Das bedeutet, dass bei der Einreise ein 3-G-Nachweis verpflichtend ist, also negativer Test, Impf- oder Genesungszertifikat. Ansonsten ist innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise ein Test durchzuführen. Außerdem muss das Einreiseformular „Pre-Travel-Clearance“ vorher ausgefüllt werden. Für Russland-Reisende gilt ab 1. Juli ebenfalls, dass bei der Einreise ein 3-G-Nachweis vorzulegen ist. Zudem besteht Registrierungs- und Quarantänepflicht.
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