Neue Entwicklung im Fall um die in Wien-Donaustadt ermordete Leonie (13): So gibt es mittlerweile nicht nur massive Kritik am schleppenden Asylverfahren des derzeit hauptverdächtigen Afghanen, auch dessen Angaben über sein Alter - er sei zum Tatzeitpunkt 18 Jahre jung gewesen - lassen die Emotionen hochkochen. Ob es eine medizinische Überprüfung geben wird, ist offen - hier wäre die Staatsanwaltschaft am Zug.
Der Bursche war - krone.at berichtete ausführlich - 2015 als „unbegleiteter minderjähriger Flüchtling“ in Österreich angekommen. Er soll damals zwölf Jahre jung gewesen sein. Sein angebliches Alter bescherte dem Afghanen zum einen Vorteile im Asylverfahren bzw. Schutz vor einer Abschiebung, auch bei seinen bisherigen Straftaten (Suchtgifthandel, gefährliche Drohung und Raufhandel) kam das Jugendgerichtsgesetz zur Geltung.
„Der ist doch niemals 18“
Was zahleiche „Krone“-Leser in Postings und Mails befürchtet hatten, bestätigt nun ein Zeuge. „Der ist doch niemals 18 Jahre alt“, wird ein Nachbar des Verdächtigen von „Heute“ zitiert. Der Mann sei „rund 30 Jahre alt“.
„Betreutes Wohnen“
Die Wohnung des Verdächtigen ist polizeilich versiegelt, gilt als Tatort. Auch hier spielt das Alter eine Rolle - denn es soll sich um eine Gemeindewohnung handeln, die von der Stadt Wien bzw. vom Amt für Jugend und Familie für „betreutes Wohnen“ vermietet wird.
„Begründete Zweifel“ nötig
Nach Informationen der „Krone“ ist es jedenfalls gut möglich, dass es im Falle einer Anklage zu einer medizinischen Überprüfung des Alters kommt - offenbar ein gängiges Verfahren. Allerdings müssen dafür „begründete Zweifel“ herrschen, heißt es seitens eines Insiders gegenüber krone.at. Möglich seien etwa Röntgenaufnahmen oder eine Computertomographie der Zähne, die auf das Alter des Betreffenden schließen lassen, wird bestätigt.
Staatsanwaltschaft muss Überprüfung fordern
Ob anonyme Aussagen eines Nachbarn dafür ausreichen, ist fraglich. Letztlich werde jeder Einzelfall anders bewertet, heißt es, die Bestellung eines medizinischen Gutachters liege bei der Staatsanwaltschaft - und die handle auf Zuruf von Polizei bzw. Ermittlern. Bei der Wiener Polizei heißt es allerdings, „dass derzeit keine Informationen vorliegen, wonach das Alter der beiden Tatverdächtigen bezweifelt wird“. Und dass es ohnehin nicht die Aufgabe der Polizei sei, dieses zu ermitteln.
Bestimmung als „Ultima Ratio“
Auch das Justizressort erklärte gegenüber krone.at, dass hier die Staatsanwaltschaft und in weiterer Folge die Gerichte am Zug seien. Grundsätzlich sei festzuhalten, dass medizinische Altersbestimmungen die „Ultima Ratio“ seien, falls eine Altersfeststellung auf andere Weise nicht möglich ist. Die Methoden zur Bestimmung des Alters hätten sich in den letzten Jahren aber stark weiterentwickelt.
Älterer Verdächtiger leugnet
Auf die Frage, wie sich denn die Vernehmungen gestalten, heißt es seitens der Polizei bislang nur: Der jüngere Verdächtige schweige, während der Ältere bestreite, etwas mit der Tötung des Mädchens zu tun zu haben.
„Ermittler überrascht“
Die Ermittler dürften überrascht sein, dass der Hauptverdächtige überhaupt mit ihnen redet, berichtet unterdessen die APA. Die normalerweise übliche Verhaltensweise - schweigsam zu bleiben - lege jedenfalls der 16-Jährige an den Tag. Neue Festnahmen in dem Fall gebe es bisher nicht.
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