„Hatte schlechten Tag“

Prozess um Prügel-Affäre: Polizisten geständig

Wien
30.06.2021 13:39

In einem Prozess um Polizeigewalt - ein Tschetschene soll 2019 in einem Spiellokal in Wien-Favoriten von Polizisten ohne ersichtlichen Grund geschlagen worden sein - haben am Mittwoch die Hauptangeklagten Geständnisse abgelegt. Er habe sich „im Eifer des Gefechts“ dazu hinreißen lassen, den Mann gegen die Wand zu drücken, ihm in weiterer Folge einen Kniestoß in den Unterleib verpasst und auf ihn eingeschlagen, als dieser bereits am Boden lag, sagte ein 37-jähriger Beamter.

„Die Anspannung war zu groß. Ich dürfte auch einen schlechten Tag gehabt haben“, erklärte der Polizist am Wiener Landesgericht für Strafsachen. Er habe private Probleme gehabt, es habe Streit mit seiner Verlobten gegeben: „Ich hab‘ dann erfahren, dass ich am nächsten Tag nach dem Nachtdienst auch noch Überstunden machen muss.“ Er habe „generell übertrieben, man hätte es auch anders regeln können“, gab der 37-Jährige zu Protokoll. Aufgrund des aggressiven Gebarens des Tschetschenen sei bei ihm „der Schalter umgegangen“. Er habe dann aber „selber gemerkt, dass das übertrieben war“ und daher das Lokal verlassen, „um Luft zu schnappen“.

„Leider Gottes präpotent, aggressiv, ungut“
Auf den ersten Polizeiübergriff folgte ein zweiter. Ein 29-jähriger Beamter, der gemeinsam mit dem 37-Jährigen seit längerem eine Funkstreifen-Besatzung bildete, ging auch noch auf den gleichaltrigen Tschetschenen los, weil dieser „leider Gottes präpotent, aggressiv, ungut“ war, wie der Zweiangeklagte erläuterte. Nach anhaltenden Beleidigungen „habe ich mich leider Gottes dazu hinreißen lassen, dass ich hingehe und dass ich ihm eine Klatsche, eine Ohrfeige gebe“, stellte der Beamte fest. Laut Anklage handelte es sich um einen Faustschlag ins Gesicht, was der 29-Jährige in Abrede stellte: „Ich hab‘ die flache Hand in Erinnerung.“ Im Übrigen habe er „auf den Oberkörper gezielt. Ich wollte ihn dazu bringen, dass er dieses Verhalten einstellt.“

Das Landesgericht Wien (Bild: APA/HANS PUNZ)
Das Landesgericht Wien

Mehrere Prellungen, blutige Nase
Neben diesen beiden Beamten müssen sich sechs weitere an der Amtshandlung beteiligte Polizisten vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Sonja Weis) verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, das Fehlverhalten der beiden Kollegen toleriert zu haben, indem sie untätig blieben und nicht dagegen einschritten, was von der Staatsanwaltschaft ebenfalls als Missbrauch der Amtsgewalt gewertet wird. Den beiden Hauptangeklagten - sie sind vom Dienst suspendiert - wird neben Amtsmissbrauch Körperverletzung angekreidet. Der Anklage zufolge hatte der Tschetschene eine Schädelprellung, Prellungen am Brustbein, am Unterarm und an der Nase mit Nasenbluten sowie Schmerzen im Unterleib erlitten.

Bei zwei Mitangeklagten ist überdies auch Fälschung eines Beweismittels inkriminiert. Sie sollen die Misshandlung in einem Amtsvermerk bzw. in einer Stellungnahme bewusst verschwiegen haben, einer soll sich zudem geweigert haben, die Anzeige des Tschetschenen aufzunehmen, als dieser am nächsten Tag auf seiner Polizeiinspektion erschien, wo er die beiden Beamten anzeigen wollte, die ihn geschlagen hatten.

Der Vorfall, der sich am 13. Jänner 2019 nach Mitternacht ereignet hatte, wurde der Staatsanwaltschaft erst bekannt, nachdem im Juli 2020 ein Video aus einer im Lokal angebrachten Überwachungskamera aufgetaucht war. Darauf ist zu sehen, wie von der Polizei gegen den Tschetschenen vorgegangen wird, der keine Gegenwehr leistet. Der Mann habe sich von Anfang an sehr provokativ verhalten, hieß es nun seitens der Angeklagten unisono. Einsatzgrund in dem Spiellokal war der Verdacht auf einen Raufhandel. Im Lokal selbst - zwei kleinen Räumen, in einem befanden sich zwei illegal aufgestellte Glücksspielautomaten - wurde von den insgesamt acht Polizisten neben dem Tschetschenen nur ein Slowake angetroffen. Letzterer habe sich „kooperativ verhalten“, der Tschetschene habe sich dagegen zunächst geweigert, einen Ausweis vorzuzeigen, und seine Hände nicht aus den Jackentaschen genommen, behaupteten die Angeklagten. Später habe er ihnen sein Mobiltelefon vor die Füße geschmissen, statt dieses zu entsperren, erfuhr das Gericht von den Beamten.

„Erste und einzige Entgleisung“
Marcus Januschke und Alfred Boran, die Verteidiger der beiden Hauptangeklagten, betonten, ihre Mandanten hätten sich bis zum verfahrensgegenständlichen Vorfall nichts zuschulden kommen lassen. Vielmehr wären sie bis dahin mit zahlreichen Belobigungen und Auszeichnungen honoriert worden. „Es war die erste und einzige Entgleisung, die er sich bisher geleistet hat“, meinte Januschke über den 37-jährigen Beamten.

Die Verhandlung ist auf drei Tage anberaumt. Sollte es zu Schuldsprüchen kommen, droht den Angeklagten laut Gesetz der Amtsverlust, falls das über sie verhängte Strafausmaß ein Jahr übersteigt. Bei Missbrauch der Amtsgewalt sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

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