Das Behördenversagen im Mordfall Leonie würde Bücher füllen - der Hauptverdächtige schwer kriminell, nicht abgeschoben, zu früh aus der Haft entlassen usw. Aber auch die Wiener Behörden können sich nicht aus der Pflicht nehmen. Der Afghane lebte in einer betreuten Wohneinrichtung - aber mehr schlecht als recht betreut.
Von Freitag auf Samstag ereignete sich in dem Gemeindebau in der Donaustadt die abscheuliche Tat - am Dienstag zuvor war eine Kontrolle in der Wohnung des Afghanen angesetzt. Dort, so schildern Augenzeugen, soll es nur selten ruhig gewesen sein: Partys, eine Vielzahl von Männern in der 28 Quadratmeter kleinen Wohnung, dazu viele Mädchenbesuche, Drogenexzesse usw. Was also förderte die Kontrolle durch die MA 11 (Kinder- und Jugendhilfe) zutage? Antwort: nichts! Denn die Überprüfung bestand nicht aus einem Besuch, sondern nur aus einem Telefonat.
Video: Dritte Festnahme im Mordfall Leonie, Fahndung nach viertem Mann
„Betreuungssetting immer unterschiedlich“
Und warum schaute dort niemand persönlich vorbei? Antwort der MA 11: „Das Betreuungssetting ist immer unterschiedlich. Ob Hausbesuche, persönliche Kontakte, Begleitung zu Amtswegen, Telefonate, SMS, gemeinsame Freizeitaktivitäten u.v.m. stattfinden, wird je nach Bedarf und Notwendigkeit nach fachlichen Kriterien entschieden. Es ist meist eine Mischung von unterschiedlichen Kontakten sinnvoll und zielführend.“
Wann also war der letzte persönliche Kontrollbesuch? Antwort der Behörde: „Zusätzlich findet jährlich eine standardisierte Revision statt. Diese fand in der Wohnung des Tatverdächtigen am 9.6.2021 zuletzt statt. Es wurden keine Mängel festgestellt.“ Was aber nicht überraschend ist. Denn die Kontrollen finden überwiegend angekündigt statt.
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