Paar bei Crash getötet

Italien erlässt Haftbefehl gegen Motorboot-Raser

Ausland
02.07.2021 15:02

Jene zwei deutschen Motorboot-Fahrer, die im Verdacht stehen, alkoholisiert und mit hoher Geschwindigkeit einen tödlichen Unfall am Gardasee verursacht zu haben, müssen offenbar mit Untersuchungshaft rechnen. Nachdem die Münchner vor rund zwei Wochen mutmaßlich das Holzboot eines Paares gerammt hatten und danach geflüchtet waren, erließ die italienische Justiz nun einen Europäischen Haftbefehl gegen die beiden. Nun ist die Generalstaatsanwaltschaft München am Zug: Sie entscheidet, ob die Touristen (beide 52) ausgeliefert werden sollen. Doch das Duo kann die Auslieferung auch etwas hinauszögern.

Der Fall sorgte über die Landesgrenzen Italiens hinweg für Fassungslosigkeit: Zwei deutsche Urlauber sollen Mitte Juni mit einem Luxusmotorboot in der Nacht auf den See hinausgefahren und mit hoher Geschwindigkeit in das Holzboot eines Pärchens gerast sein. Die Verletzungen der Todesopfer lassen die Wucht des Zusammenstoßes erahnen: Umberto Garzarella (37) wurde so schwer durch den Propeller der Maschine verletzt, dass er gleich verstarb. Seine Freundin Greta Nedrotti (25) wurde durch die Wucht des Aufpralls aus dem Holzboot geschleudert. Später fanden die Einsatzkräfte heraus, dass ihre Beine teilweise abgetrennt waren.

Überwachungsvideo zeigt Verdächtigen sturzbetrunken
Augenzeugen berichteten zudem, dass die beiden Verdächtigen stark betrunken zu dem Ausflug aufgebrochen waren - bereits am Nachmittag wurden die beiden dabei fotografiert, wie sie sich Champagner auf dem Luxusboot im Hafen gönnten. Ein Video aus einer Überwachungskamera zeigte zudem, dass einer der Deutschen beim Anlegen nach dem fürchterlichen Crash offenbar sturzbetrunken rücklings von Bord ins Hafenbecken fällt. Kurz darauf reisten die Touristen wieder in ihre Heimat zurück - obwohl ihnen in Italien fahrlässi­ge Tötung und Unfallflucht vorgeworfen wird. Der Crash ereignete sich nur etwa 100 Meter vor dem Hafen in Portese.

Oberlandesgericht München muss Haftbefehl erst prüfen
Um der Verdächtigen, die sich wieder nach Deutschland abgesetzt haben, habhaft zu werden, ließ Italien das Duo nun zur Fahndung ausschreiben, wie die deutsche „Bild“ berichtet. Das heißt jedoch noch nicht, dass die beiden auch in Untersuchungshaft kommen: Erst muss die Generalstaatsanwaltschaft München prüfen, ob das Ersuchen überhaupt gemäß deutschem Recht gerechtfertigt ist. Erst dann geht der Europäische Haftbefehl zum Oberlandesgericht München, deren Richter anschließend den Haftbefehl erlassen können. 

Verdächtige können Auslieferung ablehnen
Wie „Bild“ berichtet, müssen die Münchner in weiterer Folge noch ihrer Auslieferung zustimmen. Lehnen sie das ab, müssen die italienischen Behörden alle Ermittlungsunterlagen nach Deutschland liefern, die dann vom Oberlandesgericht überprüft werden. Erst dann können die Motorboot-Fahrer auch gegen ihren Willen ausgeliefert werden.

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