Auf 72 Seiten gibt das Diskriminierungsurteil des Bundesverwaltungsgerichtes tiefe Einblicke in ÖVP-Postenschacher bei der Vorstandsbesetzung am Finanzamt Braunau-Ried-Schärding, wo eine ÖVP-dominierte Kommission einen ÖVP-Ortschef bevorzugte.
Die 2017 willkürlich auf Platz 6 von 7 Bewerbern gereihte und so ausgebootete interimistische Leiterin, Dr. Christa Scharf aus Braunau, hat – wie berichtet – Jahre später vom Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen: 5000 Euro Schadenersatz für die erlittene persönliche Beeinträchtigung wegen Diskriminierung und Ersatz der Bezugsdifferenz, die Frau Scharf mit knapp 10.000 Euro angab. „Bisher wurde das Urteil nicht erfüllt“, sagt Scharfs Rechtsanwalt Dr. Markus Dutzler. Das heißt, es ist kein Geld geflossen. Das Urteil mit der Geschäftszahl W274 2222164-1 stammt vom 28. April 2021.
Bürgermeisteramt als Bonus
Im Gegensatz zur damaligen Begutachtungskommission, die eine „erfolgreiche Ausübung des Bürgermeisteramts“ durch den ÖVP-Bewerber hoch positiv gewichtete, stuft das Verwaltungsgericht Frau Dr. Scharf im Urteil als „am besten geeignet“ ein. Schon die Bundesgleichbehandlungskommission schloss aus den Gewichtungen im Auswahlverfahren, dass ein von vornherein präferierter Bewerber zum Zug kommen sollte – eben der ÖVP-Bürgermeister einer 600-Einwohner-Gemeinde im Mühlviertel, der von der Polizei zur Finanz gewechselt war.
Ein Fall für den Staatsanwalt?
Da drängt sich auch die Frage auf, ob so ein evident diskriminierendes Personalauswahlverfahren auch strafrechtlich zu bewerten ist. Das wäre Sache der StA Ried.
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