Nehammer vs. Zadic

„Irreführend“: Fall Leonie spaltet Türkis und Grün

Politik
04.07.2021 19:00

Die Tötung der 13-jährigen Leonie, mutmaßlich begangen von vorbestraften afghanischen Flüchtlingen, sorgt weiterhin für heftige politische Debatten: Nachdem Justizministerin Alma Zadic (Grüne) im „Krone“-Gespräch beim türkisen Innenressort Abschiebe-Versäumnisse andeutete, reagierte dieses mit heftiger Kritik. Unterdessen gibt es Hinweise, wonach das Asylamt das Bundesverwaltungsgericht im Vorfeld angeblich insgesamt 18-Mal über die Straffälligkeit eines Tatverdächtigen informiert hätte. 

Es ist wahrlich nicht die erste Auseinandersetzung der türkis-grünen Bundesregierung, die mit dem Migrationsthema zu tun hat; doch kaum eine wurde ähnlich emotionalisiert geführt wie die rund um den tragischen Fall der getöteten Leonie.

Für koalitionsinternen Wirbel sorgt da etwa schon einmal die Frage, in wessen Verantwortungsbereich im Vorfeld gepatzt wurde, sodass die straffälligen Burschen noch nicht abgeschoben wurden. Zadic verärgerte dabei nun die ÖVP massiv, und zwar mit ihrer Erklärung im „Krone“-Interview mit Conny Bischofberger, das Innenressort hätte die „aufschiebende Wirkung“ der Beschwerden der Afghanen gegen deren Abschiebungen aufheben können.

Asylamt wies Vorwürfe von Zadic zurück
So rückte am Sonntag das dem türkisen Innenressort unterstehende Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) aus, um die Vorwürfe als „irreführende Behauptungen“ zurückzuweisen. Grund für den Verbleib der Burschen sind laut Innenressort indes jahrelang ausgebliebene Aufenthaltsentscheidungen der Justiz. Eine aufschiebende Wirkung könne laut BFA nur „gegen eine abweisende Entscheidung über einen Antrag auf internationalen Schutz“ erfolgen. Ein solcher Fall liege hier allerdings nicht vor. Hier gehe es um eine Aberkennung eines bereits erteilten Schutzstaus aufgrund von Straffälligkeit, also ein Aberkennungsverfahren und nicht um ein Zuerkennungsverfahren, erklärte das BFA in einer Aussendung.

Angeblich 18-Mal auf Straffälligkeit hingewiesen
Auch die Behauptung, das BFA hätte die Gerichtsentscheidung über die Beschwerde gegen die Abschiebung beschleunigen können, wies das Amt zurück. Das Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) wäre gesetzlich grundsätzlich zu einer Entscheidung binnen drei Monaten verpflichtet gewesen, ein Fristsetzungsantrag sei daher eigentlich nicht notwendig. Das Gericht sei über die Straffälligkeit informiert gewesen. Wie der „Kurier“ berichtete, soll das Asylamt das BVwG 18-Mal (!) darauf hingewiesen haben, dass einer der Tatverdächtigen straffällig wurde. Sein Asylverfahren laufe demnach seit 2017.

Auch die Frage der gesetzlichen Konsequenzen spaltet die Koalition: Während die ÖVP einmal mehr nach Verschärfungen bis hin zur zigfach diskutierten Sicherungshaft ruft, erklärte Zadic, dass die geltenden Gesetze „genügend Möglichkeiten“ böten - „man muss sie nur anwenden“.

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