Der Prozess um jene 31-jährige Wienerin, die im vergangenen Jahr ihre drei Kinder in ihrer Wohnung erstickt hatte, muss noch einmal wiederholt werden. Die Obfrau der Geschworenen hatte vor der Verkündung des Geschworenenurteils verabsäumt, einen Teil zu verlesen - nun muss der Fall aus formalen Gründen erneut verhandelt werden. Die Frau war im März wegen Mordes an ihren drei Kindern zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.
Verteidigerin Astrid Wagner hatte gegen das erstinstanzliche Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung erhoben. Der Oberste Gerichtshof gab der Nichtigkeitsbeschwerde statt, hob das Urteil auf und ordnete eine nochmalige Verhandlung an. Grund: die Obfrau der Geschworenen hatte die Fragen, die die Laienrichter bei ihren Beratungen über die Schuldfrage zu beantworten hatten, vor der Verkündung des Wahrspruchs nicht wörtlich verlesen.
OGH: Öffentlichkeit muss in der Lage sein, Kontrollfunktion nachzukommen
Diese Unterlassung kam einem Nichtigkeitsgrund gleich, der für den OGH zwingend die Aufhebung des Urteils des Schwurgerichts zur Folge hatte, weil damit der Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt wurde. „Gerade die Verlesung der an die Geschworenen zu richtenden Fragen und der von den Geschworenen beantworteten Fragen versetzt die Öffentlichkeit überhaupt erst in die Lage, ihrer diesbezüglichen Kontrollfunktion nachzukommen“, hält der OGH in seiner Entscheidung fest.
Angeklagte: „Ich wollte mit den Kindern in den Himmel gehen“
Die 31-Jährige - eine gebürtige Nepalesin - hatte am 17. Oktober 2020 in ihrer Wohnung in der Donaustadt ihre Töchter im Alter von drei und neun Jahren sowie ihren knapp acht Monate alten Sohn im Schlaf mit einem Kopfkissen erstickt. Vor Gericht war sie dazu geständig und gab an: „Ich wollte mit den Kindern in den Himmel gehen.“ Zur Motivlage erklärte die 31-Jährige, sie sei mit ihrem Ehemann und ihrer Ehe nicht zufrieden gewesen, habe deshalb ihrem Leben ein Ende setzen und ihre Kinder nicht zurücklassen wollen.
Suizidversuch scheiterte nach der Tat
Nach der Tötung der Kinder hatte die Mutter versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden, und ein Ungeziefermittel getrunken. Der beabsichtigte Suizid scheiterte. Darauf verständigte die Frau den polizeilichen Notruf und wurde in weiterer Folge am Tatort festgenommen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.