Der Prozessreigen um Grapsch-Vorwürfe gegen Wolfgang Fellner dreht sich weiter. Nun war nach dem Arbeitsgericht das Straflandesgericht Wien an der Reihe. Denn Fellners „Verdrehung der Tatsachen auf verzweifelte Weise“ - so Anwalt Michael Rami - wollte man nicht hinnehmen: Medienklage.
Nach den Prozessen vor dem Arbeitsgericht - hier geht es um die Kündigung von Fellners Ex-Moderatorin Raphaela Scharf und um die Klage des mutmaßlichen „Mini-Weinsteins“ Fellner gegen sie wegen einer „MeToo“-Affäre (sexuelle Belästigung und Po-Grapschen bei einem Fotoshooting) - konterte Fellner in seinem Gratisblatt mit ganzseitigen „Gegendarstellungen“.
Fellner muss gerichtliche Gegendarstellung bringen
So hätte es weder eine Anzeige noch eine Klage von Frau Scharf bei Gericht gegen ihn gegeben. Die ganze Aktion sei ein „Racheakt“, weil sie eine Gehaltserhöhung nicht bekommen hätte, erfuhr man dort.
Dagegen klagte Scharf-Anwalt Michael Rami - und bekam von Medienrichter Christian Noe recht. Fellner muss also eine gerichtliche Gegendarstellung in seinem Blatt bringen.
Noe: „Die angesprochene Leserschaft versteht das so, dass Frau Scharf keinerlei Schritte eingeleitet hätte. Das stimmt nicht, sie hat die Gleichbehandlungskommission eingeschaltet.“ Fellner-Anwalt Zöchbauer berief, dies hat aber keine aufschiebende Wirkung.
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