Der Residenz-Verlag erklärte am Freitag, man sei von Anfang an überzeugt gewesen, dass das Verfahren so ausgehen würde, "weil wir das Buch auf Herz und Nieren prüfen ließen. Wir sind froh, dass der Richter dieser Überzeugung stattgegeben hat." Noch ist der Spruch nicht rechtskräftig, die Klagenden können berufen.
"Hausbank der Balkan-Mafia"
Die erste Klage sowie der damit verbundene Antrag auf Einstweilige Verfügung waren am 11. Jänner vom Ex-Vorstand der Hypo Group Alpe Adria Günter Striedinger und den ehemaligen Hypo-Beratern Hermann Gabriel und Gerhard Kucher eingebracht worden. Inkriminiert wurden dabei zwei Text-Passagen des Krimiautors Veit Heinichen aus dessen Vorwort sowie dem Klappentext, in denen von einem "hochkriminellen Netzwerk" und einer "international tätigen Verbrecherclique" die Rede ist. In dem Buch wird die Hypo auch als "Hausbank der Balkan-Mafia" bezeichnet.
Zur Begründung der jetzigen Abweisung heißt es im Abschlussbericht von Richter Heinz Markus Kolland: "Da die Kläger rein aufgrund des Umschlagtextes und des Vorwortes für den unbefangenen und durchschnittlichen Leser nicht identifizierbar sind, wäre die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung allein aufgrund dieser Texte unzulässig. Liest man sie hingegen im Zusammenhang mit Richard Schneiders Buch, so wird einerseits der (journalistische) Wahrheitsbeweis erbracht, zugleich wird immer wieder - geradezu gebetsmühlenartig - auf die Unschuldsvermutung verwiesen."
Striedingers Sprecher "enttäuscht"
Der Sprecher von Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger, Ferdinand Bartl, zeigte sich am Freitagnachmittag "enttäuscht" über die Ablehnung der Einstweiligen Verfügung gegen das Buch "Tatort Hypo Alpe Adria" des Journalisten Richard Schneider. Er bezeichnete die Entscheidung als "bedenklich und unverständlich". Ob man dagegen Einspruch erheben werde, darüber werde man Anfang kommender Woche entscheiden.
Der Richterspruch sei bedauernswert und "aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt", habe aber insofern nur mehr eine relative Bedeutung, weil der Schaden ohnehin schon entstanden sei. Das Buch, das mit Behauptungen gespickt sei, die einer näheren Überprüfung und Analyse nicht standhielten, habe seit seinem Erscheinen Anfang Jänner "sein primäres Leserpublikum schon gefunden".
Der wirtschaftliche Schaden für die Betroffenen sei ohnehin schon entstanden. Bartl: "Wir behalten uns natürlich vor, diese Schäden, soweit sie auf falschen und irreführenden Behauptungen dieses Buches basieren, einzuklagen." Der Anwalt kündigte zudem an, man könne anhand einer Reihe von Beispielen und Passagen nachweisen, dass es sich um die Darstellung von Unwahrheiten handle und werde dies "in den nächsten Tagen" auch öffentlich tun.
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