Prozess in Innsbruck

Doping-Lieferant packt aus: Ex-Radprofi verurteilt

Tirol
07.07.2021 07:00

Die Anti-Doping-Aktion „Aderlass“ bei der nordischen Ski-WM in Seefeld brachte bereits mehrere Radsportler vor Gericht. Im fortgesetzten Prozess gegen Clemens Fankhauser packte nun sein kroatischer „Lieferant“ aus und schilderte schlüssig viele Details. Folge war die - nicht rechtskräftige - Verurteilung des Tirolers.

„Der Zeuge will nur eine offene Rechnung mit mir begleichen“, rechtfertigte sich Fankhauser wie schon beim Prozessauftakt im Jänner. Er sei dem Kroaten, einem Trainer und mutmaßlichen Mitarbeiter des berüchtigten deutschen Arztes Mark S., 720 Euro schuldig geblieben und davongelaufen, als ihm das Doping-Angebot unterbreitet wurde. Dies sei das Motiv, warum ihn der Zeuge nun „hineinreiten“ wolle.

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Für 720 Euro trinke ich nicht einmal einen Kaffee mit einem Kunden.

Der Zeuge vor Gericht

Schulden als Motiv für Rache?
„Für 720 Euro trinke ich nicht einmal einen Kaffee mit einem Kunden“, lachte der Kroate. Rund zwei Stunden lang schilderte er „sehr stimmig“ (wie es der Staatsanwalt danach bewertete), dass er 2015/16 Substanzen wie EPO oder Wachstumshormone an den Tiroler geliefert hatte. Dafür habe er bei fünf Geldübergaben rund 10.000 Euro erhalten. Kommuniziert habe man über Messengerdienste. Ungeklärt blieb die Frage, warum es ausgerechnet in der Nacht nach der Seefeld-Razzia eine (bis heute nicht geknackte) verschlüsselte Kommunikation von Fankhauser mit dem Kroaten gegeben hatte.

Richterin Verena Offer sah den Betrug durch Doping als erwiesen (Bild: Birbaumer Christof)
Richterin Verena Offer sah den Betrug durch Doping als erwiesen

Verteidiger nimmt Zeugen ins Visier
Verteidiger Rainer Wechselberger versuchte den Zeugen auf konkrete Zeiträume und Mengen festzunageln. Da musste der Kroate teils einräumen, nicht mehr alle Details zu wissen. „Die Notizen habe ich vernichtet.“

Richterin Verena Offer sah den Doping-Lieferanten am Ende als glaubwürdig an - auch, weil seine Aussagen in anderen Verfahren verlässlich waren. Fankhauser fasste wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges 960 Euro Geldstrafe und vier Monate bedingte Haft aus. 28.000 Euro (einstige Einnahmen) erklärte das Gericht für verfallen. „Volle Berufung“, meldete sein Verteidiger an.

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