Sandra E. hat ihren Sohn (2) im Kindergarten angemeldet. Er ist noch in der Eingewöhnungsphase - von 9 bis 13 Uhr. Später soll er länger dort bleiben. Arbeitslose müssen dem AMS aber grundsätzlich von 7 bis 19 Uhr zur Verfügung stehen.
Der Betreuer der Alleinerzieherin gab ihr mehrfach Termine außerhalb der Betreuungszeit. Als sie ihren Kleinen zum Gespräch mitnahm, sei sie abgemahnt worden. "Das geht nicht. Passiert das nochmal, melde ich sie ab."
Ein Problem mit dem viele Alleinerzieher kämpfen, meint die Donaustädterin nach Rücksprache mit dem Jugendamt. Tatsächlich nimmt der Gesetzgeber auf Aufsichtspflichten keine Rücksicht, meint ein AMS-Sprecher. "Wir halten unsere Mitarbeiter aber an, sehr wohl darauf zu achten." Nur: Machen das alle Betreuer?
von Alex Schönherr, Kronen Zeitung
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