Heikles Justiz-„Griss“ um den vor Kurzem in Oberösterreich gefassten Geschäftsmann Baran K. aus der Türkei: Wie berichtet, klickten für den Verdächtigen aufgrund eines US-Haftbefehls die Handschellen. Nun hat sich aber auch sein Heimatland eingeschaltet - das nun ebenfalls Anspruch auf dessen Auslieferung erhebt.
Der weltweit gesuchte Geschäftsmann und Investor war völlig perplex, als ihm heimische Fahnder vor knapp zwei Wochen die Handschellen anlegten. In einem Luxus-Wellness-Hotel am Traunsee in Oberösterreich, wo es sich Baran K. mehr als nur gut gehen ließ.
Geldwäscheverdacht in den USA
Grund für den „überraschenden“ Zugriff durch das Bundeskriminalamt im Zusammenspiel mit den lokalen Ermittlern: ein internationaler US-Haftbefehl. Baran K. soll (wie ausführlich berichtet) für ein in Amerika aufgeflogenes Betrugsnetzwerk umgerechnet mehr als 110 Millionen Euro in seiner Heimat Türkei „reingewaschen“ haben - über diverse dubiose Investitions-Geschäfte. Die heimische Justiz jedenfalls sitzt nun sprichwörtlich zwischen zwei Stühlen.
Korruptionsermittlungen in der Heimat
Denn auch die Türkei hat mittlerweile (obwohl der Verdächtige trotz Flucht nie offiziell auf die Fahndungsliste gesetzt worden war) Anspruch auf ihn erhoben. In seiner Heimat laufen gegen den Geschäftsmann, der beste Verbindungen bis in die höchsten politischen Kreise pflegen soll, Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts.
Am Montag hätte es im Zuge der Auslieferungsverfahren zur ersten Anhörung auf rot-weiß-rotem Boden kommen sollen. Vertagt auf August - „es fehlen Dokumente aus der Türkei“, wie es heißt. Baran K. selbst versucht indessen alles, um nicht an die US-Behörden ausgeliefert zu werden. Er „möchte“ (wenig überraschend) in die Heimat ...
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