Acht Monate nach dem islamistischen Anschlag in Wien mit vier Toten haben deutsche Ermittler Wohnungen von zwei mutmaßlichen Mitwissern in Deutschland durchsucht. Im Visier der Ermittler stehen der kosovarische Staatsangehörige Blinor S. sowie der Deutsche Drilon G., deren Wohnungen in Osnabrück und Kassel gestürmt worden seien, teilte der Generalbundesanwalt in Karlsruhe am Mittwoch mit. Ihnen wird vorgeworfen, die Sicherheitsbehörden nicht vor der drohenden Terrorattacke in Wien gewarnt zu haben.
Am 2. November 2020 hatte der 20-Jährige Kujtim F. in der Wiener Innenstadt mit mehreren Schusswaffen vier Menschen getötet und zahlreiche weitere teilweise schwer verletzt. Der Attentäter wurde von der Polizei erschossen. Die Extremistenmiliz Islamischer Staat reklamierte die Tat im Anschluss für sich. Die beiden der Mittäterschaft beschuldigten Männer in Deutschland verfolgen laut Generalbundesanwalt ebenfalls eine radikalislamische Gesinnung.
Die Verdächtigen standen laut Polizei schon längere Zeit vor der Tat in Wien in Kontakt mit dem Attentäter. Die Ermittler fanden Hinweise darauf, dass Blinor S. und Drilon G. seit einem Besuch bei dem späteren Attentäter im Juli 2020 von dessen Terrorplänen wussten.
Handykommunikation vor Anschlag gelöscht
Beide Beschuldigte seien im Juli 2020 für mehrere Tage nach Wien gereist und hätten auch in der Wohnung des Attentäters übernachtet, erinnert die Bundesanwaltschaft an bekannte Informationen. Es sei zu Treffen weiterer Personen aus dem islamistischen Spektrum Österreichs und der Schweiz gekommen.
„Aufgrund der engen persönlichen Beziehung zum Attentäter und ihrer gemeinsamen radikalislamischen Gesinnung hielten es die beiden Beschuldigten spätestens seit diesem Besuch zumindest für möglich, dass Kujtim F. seine bereits zuvor gegenüber Dritten offen geäußerten Anschlagsabsichten in die Tat umsetzen würde“, erläuterte die Sicherheitsbehörde. Dies hätten die Beschuldigten „billigend in Kauf“ genommen. Zudem hätten sie bereits am Tag vor dem Anschlag damit begonnen, ihre Verbindungen zum Täter zu verschleiern, indem Inhalte auf Mobiltelefonen und in sozialen Medien gelöscht worden seien.
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