Deutsche Verbraucherschützer wollen Schadenersatz für vom Dieselskandal betroffene Mercedes-Kunden erstreiten. Sie werfen Daimler eine bewusste Manipulation der Abgaswerte vor, ähnlich wie bei Volkswagen. Allerdings stellt sich der Fall hier anders dar.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eine Musterfeststellungsklage gegen den Autobauer Daimler eingereicht, sagte Vorstand Klaus Müller.
Österreichischer Verbraucherschutzverein schließt sich an
„Der VSV unterstützt österreichische Inhaber von Fahrzeugen von Daimler Mercedes und bietet den kosten- und risikolosen Anschluss an der Musterfeststellungsklage durch unseren deutschen Vertrauensanwalt an“, so Peter Kolba, Obmann des VSV. Selbst wenn der vzbv auch mit Daimler einen Vergleich unter Ausschluss von Österreichern - wie seinerzeit bei VW - anstreben sollte, sei die Teilnahme sinnvoll, weil dadurch die Verjährung von Ansprüchen unterbrochen werde.
Daimler hält sein System für rechtens
Daimler hat nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Hunderttausenden Dieselfahrzeugen seiner Stammmarke Mercedes-Benz eine unzulässige Abgastechnik verwendet und musste daher massenweise Autos zurückrufen. Daimler hält die Funktionen allerdings für zulässig. „Trotz behördlicher Rückrufe bestreitet die Daimler AG bis heute, gezielt die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge manipuliert zu haben“, sagte Müller. Das Gericht solle dies nun feststellen und den Verbrauchern Rechtsklarheit geben.
Mit dem Einbau von Abschalteinrichtungen können Hersteller dafür sorgen, dass Autos während der Typengenehmigung die zulässigen Grenzwerte für Abgase einhalten. Im Straßenverkehr überschreiten sie diese dann aber teils deutlich. Allerdings ist ein Unterschied, ob die Abgasregelung zwischen Real- und Prüfstandbetrieb unterscheidet.
Es geht um Mercedes GLC und GLK
Laut vzbv sind in Deutschland rund 254.000 Daimler-Fahrzeuge von den behördlichen Rückrufen betroffen. In seiner Musterklage fokussiert sich der Verband aber auf einen bestimmten Motortyp (OM651). Damit könnten sich die Besitzer von nahezu 50.000 Mercedes GLC- und GLK-Modellen anschließen, denen ohne ein Softwareupdate die Stilllegung drohe.
Die Musterfeststellungsklage soll vor allem den Weg zum Schadenersatz erleichtern. Denn die Autos wurden bereits 2018 zurückgerufen, den Fällen droht Ende des Jahres die Verjährung. Das können Daimler-Kunden verhindern, wenn sie sich der Klage anschließen.
Gegen VW war die Klage erfolgreich
Eine ähnliche Musterfeststellungsklage hatte der vzbv 2018 gegen Volkswagen eingereicht. Anfang 2020 einigten sich Verbraucherschützer und VW auf einen Vergleich, den rund 245.000 Kunden akzeptierten. Volkswagen zahlte ihnen je nach Alter und Typ des Fahrzeugs zwischen 1350 und 6250 Euro.
Kurz darauf entschied der Bundesgerichtshof, dass VW seine Kunden systematisch getäuscht hat: Hätten sie gewusst, dass die Dieselautos mit einem bestimmten Motor viel mehr Schadstoffe ausstießen als auf dem Prüfstand messbar, hätten sie sich vermutlich für ein anderes Fahrzeug entschieden, hieß es. Der Konzern sei deshalb zu Schadenersatz verpflichtet. In den meisten Fällen bekamen Kläger das Recht, ihr Auto zurückzugeben, mussten sich allerdings die Nutzung anrechnen lassen. Viele einigten sich mit VW stattdessen auf eine Einmalzahlung und behielten das Auto.
Unterschiedliche Rechtsauffassungen im Daimler-Fall
Im Fall von Daimler gab es in der Vergangenheit schon eine ganze Reihe einzelner Schadenersatzklagen - mit unterschiedlichem Ausgang. Der Erfolg hänge davon ab, „wie die Betroffenen ihren Fall vor Gericht schildern“, sagen die Verbraucherschützer. Juristische Klarheit darüber, ob Daimler nun vorsätzlich oder sittenwidrig gehandelt hat, herrscht weiterhin nicht. Deswegen wollen die Verbraucherschützer mit der Musterklage nun mehr Klarheit erzwingen.
„Thermofenster nicht sittenwidrig“
Als Angriffspunkt sehen einige Kläger etwa das sogenannte „Thermofenster“, das von Daimler und auch von anderen Herstellern standardmäßig eingesetzt wurde. Es ist Teil der Motorsteuerung und reduziert die Abgasreinigung, wenn draußen kühlere Temperaturen herrschen. Kläger sehen darin - wie bei VW - eine unzulässige Abschalteinrichtung. Im Fall von Daimler liegen die Dinge allerdings komplizierter. Ende Juni teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Zusammenhang mit einer solchen Klage mit, der Einsatz dieser Technik allein sei nicht als sittenwidrig einzustufen.
Dass die obersten Zivilrichterichter den Fall differenzierter als den Fall VW beurteilen, ist nicht neu. Sie hatten sich im Jänner schon zu Wort gemeldet, als aus angesetzten Verhandlungen nie etwas wurde - immer machten die Kläger einen Rückzieher. Damals hatte der Senat mitgeteilt, dass er bei Daimler bisher kein arglistiges Vorgehen erkennen könne. Das Thermofenster arbeite immer gleich, ob auf der Straße oder im Test. VW dagegen hatte in Millionen Diesel-Autos heimlich eine Software eingesetzt, die auf dem Prüfstand verschleierte, dass zu viele Schadstoffe ausgestoßen wurden.
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