Jener Tierbesitzer, dessen Schlange in Graz ausgebüxt war und einen Nachbarn in die Genitalien gebissen hatte, darf alle seine Reptilien offenbar behalten: Der 24-Jährige habe laut Veterinäramt die Wildtiermeldung nachgeholt und die Tiere waren in bester Verfassung - der Fall sei damit vergleichbar mit einem nicht angeleinten Hund, der eine andere Person beißt.
Nachdem der 65-jährige Erhard Walter am Montag den Schock seines Lebens erleben musste, als ein Albino-Netzpython aus der Toilette gekrochen war und ihn in eine äußerst empfindsame Stelle biss, steht nun fest: Das Veterinäramt sieht keinen Handlungsbedarf. Der Fall wäre anders gewesen, wenn es sich um eine giftige Schlange gehandelt hätte. Dann müsse der Tierhalter durch ein Schleusensystem dafür sorgen, dass das Reptil nicht Reißaus nehmen kann. So muss der Tierhalter nur ein paar Nachbesserungen vornehmen.
Ungiftige Schlangen sind nur melde-, aber nicht bewilligungspflichtig. Die Tiere dürften - bis auf die offensichtliche Fluchtmöglichkeit - ordnungsgemäß gehalten worden sein: Die elf Schlangen seien gepflegt und nicht vernachlässigt, wurde bei einer Überprüfung festgestellt.
Ungefährliche Schlangen sind nur meldepflichtig
Bei der Schlange, die den 65-Jährigen in die Genitalien gebissen hatte, handelte es sich um einen Albino-Netzpython, der ungiftig ist. Auch die anderen Tiere sind nur melde-, aber nicht bewilligungspflichtig. Zudem befand sich ein Gecko in der Wohnung des 24-Jährigen und darf ebenfalls dort bleiben.
Keine Mengenbeschränkung für Schlangenbesitzer
Dass der 24-Jährige elf Schlangen in der Wohnung hält, sei kein Problem, eine mengenmäßige Beschränkung sehe das Gesetz nicht vor, erklärte die Veterinär-Referatsleiterin Alexandra Gruber. Ob gegen den Halter der Schlange Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Das Delikt ist in etwa mit dem Biss eines Hundes, der nicht angeleint war, zu vergleichen, hieß es seitens der Polizei.
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