Der tragische Fall Leonie wirft viele Fragen auf. Eine, die den „Krone“-Lesern besonders unter den Nägeln brennt: Wie schaffen es (straffällige) Asylwerber, die wohl kaum über juristisches Fachwissen verfügen, Verfahren bzw. Abschiebungen über Jahre hinauszuzögern? In Zusammenhang mit dem Tod der 13-jährigen Niederösterreicherin rücken nun auch diverse Organisationen in den Fokus.
Knapp zwei Wochen ist es her, dass in Wien-Donaustadt das 13-jährige Mädchen aus dem niederösterreichischen Tulln mutmaßlich von vier Afghanen unter Drogen gesetzt, missbraucht und getötet wurde. Drei davon hatten bereits einen negativen Asylbescheid in der Tasche, hätten bereits abgeschoben werden können. Warum dies noch nicht passiert ist, dazu schieben sich diverse Behörden den Schwarzen Peter zu.
Für zwei der drei Hauptverdächtigen im Fall Leonie legte etwa die Diakonie Beschwerde gegen die Aberkennung des Asylstatus ein. Im Fall des 18-Jährigen war es die Wiener Magistratsabteilung 11. Die Begründung: Der mutmaßliche Täter war damals noch minderjährig.
Im Zusammenhang mit dem tragischen Fall taucht auch der Verein Neustart auf. Dieser hatte für zumindest zwei der drei Hauptverdächtigen die Bewährungshilfe übernommen. Gegenüber der „Krone“ habe man sich dort entschieden, „aufgrund der fortlaufenden Ermittlungen derzeit keine Auskünfte mehr zu geben“.
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