Rund um den Beginn der Sommerferien ist das Reisen innerhalb Europas deutlich einfacher geworden. Viele Länder haben wie Österreich zuletzt ihre Einreisebeschränkungen gelockert, Urlaubsreisen in den gesamten Adriaraum sind ab sofort mittels 3-G-Nachweis möglich. Dennoch gibt es in den Staaten nach wie vor unterschiedliche Auflagen bei der Einreise. Ein Überblick.
Der EU-weite Grüne Pass soll beim Reisen eine gewisse Vereinheitlichung bringen. Das digitale Covid-Zertifikat wird in allen 27 EU-Ländern sowie in der Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein seit 1. Juli anerkannt.
Überblick über die aktuellen Einreisebestimmungen anderer Länder:
Belgien: Österreich gilt als „grüne Zone“ ohne verpflichtende Quarantäne bei Testnachweis. Dafür darf man in den 14 Tagen vor Einreise nicht in einer „roten Zone“ (Quarantänepflicht) gewesen sein. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Als geimpft gilt man zwei Wochen nach der Vollimmunisierung. Bei der Einreise muss man außerdem ein Registrierungsformular ausfüllen.
Bulgarien: Nachweis der Impfung (gültig 14 Tage nach der Vollimmunisierung) oder eines negativen Tests (PCR nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden). Kinder unter fünf Jahren sind von den Test- oder Quarantäneanforderungen ausgenommen. Das Ausfüllen einer Erklärung ist verpflichtend.
Dänemark: Dänemark stuft Österreich als „grünes“ Land ein. Voraussetzung ist ein negativer Covid-19-Test, nicht älter als 48 Stunden. Darüber hinaus müssen alle spätestens 24 Stunden nach der Einreise einen zweiten Test (Antigen oder PCR) ablegen. Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig geimpfte Personen und Genesene. Bei Kindern unter zwölf Jahren ist kein Test notwendig.
Deutschland: Die 3-G-Regel hat für Reisende auf dem Landweg, die aus einem Nicht-Risikogebiet wie Österreich, das seit 13. Juni nicht mehr auf der roten Liste steht, kommen, keine Relevanz. Für Flugreisende gilt sie allerdings. Für Reisende aus Risikogebieten bestehen die Verpflichtung zur Digitalen Einreisemeldung, zu einem Test bei der Einreise (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) sowie eine zehntägige Quarantänepflicht, außer man ist geimpft (die letzte erforderliche Einzelimpfung zur vollständigen Immunisierung muss länger als 14 Tage her sein) oder genesen (der Nachweis muss älter als 28 Tage oder darf maximal sechs Monate alt sein).
Estland: Aus Österreich reisende Personen sind von der Quarantäneverpflichtung als auch von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis vorzulegen, ausgenommen. Es gilt das digitale Covid-Zertifikat der EU.
Finnland: Bei touristischen Aufenthalten ist Impf- bzw. Genesungsnachweis erforderlich. Es gilt die vollständige Covid-19-Impfung plus 14 Tage bzw. eine maximal sechs Monate zurückliegende Covid-19-Erkrankung. Alle anderen Reisenden, die nicht in Finnland leben, sollten weniger als 72 Stunden vor ihrer Ankunft in Finnland einen Coronatest ablegen.
Frankreich: Bei der Einreise ist die Vorlage eines Impfnachweises oder eines negativen PCR-/Antigen-Resultats (nicht älter als 72 Stunden) sowie einer eidesstattlichen Erklärung zur Symptomfreiheit verpflichtend. Impfnachweis ist gültig ab zwei Wochen nach der zweiten Impfdosis bzw. ab vier Wochen nach der Einmaldosis des Impfstoffs Johnson & Johnson. Kinder unter elf Jahren müssen sich nicht testen lassen.
Griechenland: Erforderlich für Griechenland-Reisende sind entweder ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, ein maximal 48 Stunden alter Antigen-Test, ein Impfzertifikat (14 Tage nach der vollständigen Impfung) oder ein Genesenen-Nachweis. Der österreichische gelbe Impfpass wird anerkannt. Bei der Ankunft kann ein Schnelltest durchgeführt werden, bei positivem Test wird eine 14-tägige Quarantäne verordnet. Verpflichtend ist die Registrierung für alle Einreisenden mindestens 24 Stunden vor der Einreise. Die Testpflicht entfällt für Kinder unter zwölf Jahren.
Irland: Reisende nach Irland brauchen ein ausgefülltes Formblatt („Passenger Location Form“) und einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden zum Zeitpunkt der Einreise. Kinder zwischen sieben und 18 Jahren, die nicht geimpft wurden, müssen ebenfalls einen negativen PCR-Test haben. Eine verpflichtende Hotelquarantäne gilt für Einreisende aus Österreich allerdings nicht mehr.
Italien: Bei der Einreise ist ein 3-G-Nachweis vorgeschrieben: PCR- oder Antigen-Tests nicht älter als 48 Stunden, Impfnachweis mindestens 14 Tage nach Ende des vorgeschriebenen Impfzyklus oder ein höchstens sechs Monate zurückliegender Infektionsnachweis. Einreisende müssen sich elektronisch im Voraus registrieren. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Kroatien: Die Einreise nach Kroatien ist grundsätzlich möglich, das Außenministerium empfiehlt zudem eine Reiseregistrierung vor der Einreise. Bei der Einstufung der Länder orientiert sich Kroatien an der EU-Gesundheitsagentur (ECDC). Österreich ist hier „grün“. Es gilt ein Impfnachweis ab 22 Tagen nach der ersten Dosis, ein Genesungsnachweis (bis 180 Tage) und ein Test (PCR bis 72 Stunden, Antigen bis 48 Stunden zurückliegend). Kinder unter zwölf Jahren müssen sich nicht testen.
Lettland: Einreise mit Impfungszeugnis, das 15 Tage nach der Vollimmunisierung gilt, oder mit Genesungsnachweis oder negativem PCR-Test, der innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Die Regelungen gelten nicht für Kinder unter zwölf.
Litauen: Einreise mit Impfungszeugnis, das 14 Tage nach der Vollimmunisierung gilt, oder mit Genesungsnachweis oder negativem PCR-Test, der innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Minderjährige unter 16 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Luxemburg: Die Einreise nach Luxemburg ist grundsätzlich erlaubt. Personen ab sechs Jahren müssen allerdings bei Einreise mit dem Flugzeug entweder ein Impfzertifikat, das einen vollständigen Impfschutz bescheinigt, eine Genesungsbescheinigung (für Infektionen innerhalb der vergangenen sechs Monate) oder ein negatives Testergebnis (PCR-Tests weniger als 72 Stunden und Antigen-Schnelltests, der weniger als 48 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde) vorweisen.
Malta erlaubt die Einreise von Österreichern mit PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder Impfnachweis. Alle Reisenden ab fünf Jahren unterliegen dieser Anforderung.
Niederlande: Reisende aus Österreich können mit dem digitalen EU-Coronazertifikat test- und quarantänefrei in die Niederlande einreisen. Bei Einreise mit dem Flugzeug muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Norwegen: Einreise für Geimpfte (vollständige Impfung) und Genesene (Gültigkeit sechs Monate) ist ohne Test- und Quarantänepflicht möglich. Ansonsten ist eine Reiseregistrierung frühestens 72 Stunden vor und ein Test bei der Einreise erforderlich für Reisende aus „grünen“ Ländern, zu denen aktuell auch Österreich zählt. Kinder unter 18 Jahren, die keinen Grünen Pass besitzen, müssen in die Quarantäne treten. Diese kann mit einem negativen PCR-Test beendet werden.
Polen: Die Einreise aus EU- bzw. EWR-Staaten erfolgt nach der 3-G-Regel: ein maximal 48 Stunden alter PCR- oder Antigen-Test, eine mindestens zwei Wochen zurückliegende vollständige Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff oder eine nachweisliche Covid-19-Erkrankung innerhalb der vergangenen sechs Monate. Kinder unter zwölf Jahren, die zusammen mit ihren geimpften oder getesteten Eltern reisen, sind von den Test- und Quarantäne-Anforderungen ausgenommen.
Portugal: Bei Einreise ist ein verpflichtender Test maximal 72 Stunden (PCR-Test) bzw. 48 Stunden (Antigen-Schnelltest) vor Boarding eines Fluges nach Portugal vorgeschrieben. Außerdem ist eine Voraus-Registrierung vor dem Abflug nötig. Für Madeira und die Azoren entfällt die Testpflicht bei Genesenen. Auch Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testungspflicht ausgenommen. Vorsicht ist bei der Rückreise über Deutschland geboten. Da Deutschland Portugal als Virusvariantengebiet eingestuft hat, empfiehlt das Außenministerium, eine andere Reiseroute zu nehmen.
Rumänien: Aus Österreich kommend ist die Einreise uneingeschränkt erlaubt. Voraussetzung ist, dass sich die Einreisenden innerhalb der vergangenen 14 Tage in keinem Land, das als gelbe oder rote Zone eingestuft ist, aufgehalten haben. Österreich ist aktuell grün.
Schweden: Es besteht ein Einreiseverbot für ausländische Bürger, die keine Impfbescheinigung, kein negatives Testergebnis oder keinen Genesungsnachweis vorlegen können. Der Coronatest darf nicht älter als 48 Stunden sein. Ein zweiter Test fünf Tage nach der Ankunft wird empfohlen. Reisende unter 18 Jahren sind von den oben genannten Anforderungen ausgenommen.
Schweiz: Für Reisende aus Österreich ist eine Einreise ohne Quarantäne möglich. Erfolgt die Reise aber mit dem Flugzeug, so ist Nichtgeimpften und Nicht-Genesenen die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests vorgeschrieben. Ein Einreiseformular muss ausgefüllt werden. Als geimpfte Personen gelten vollimmunisierte Personen. Als genesen gelten Personen sechs Monate ab dem elften Tag nach Bestätigung der Ansteckung.
Slowakei: Voraussetzung für die Einreise aus Österreich ist eine Registrierung sowie der 3-G-Nachweis. Als geimpft zählt eine Personen mindestens 21 bis 90 Tage nach der Erstimpfung. Für Genesene beträgt die Frist 180 Tage, außerdem ist ein Formular als Bestätigung der überstandenen Infektion auszufüllen. Bei den Tests werden PCR-Tests anerkannt, die nicht älter als 72 Stunden sein dürfen, oder Antigen-Tests nicht älter als 24 Stunden. Personen bis 18 Jahre benötigen keinen dieser Nachweise.
Slowenien: Personen mit Wohnsitz in Österreich, die beweisen können, dass sie sich die vergangenen fünf Tage vor der Einreise ununterbrochen in Österreich aufgehalten haben, können ohne weitere Auflagen einreisen. In Unterkünften und Restaurants gilt aber ähnlich wie in Österreich die 3-G-Regel. Bei den Impfstoffen unterscheidet Slowenien: Die Vollimmunisierung mit Comirnaty von Biontech/Pfizer muss mindestens sieben Tage zurückliegen. Bei Moderna sind es 14 Tage. Bei Vaxzevria von AstraZeneca reicht eine Impfdosis, wenn seither mindestens 21 Tage vergangen sind, bei Johnson & Johnson 14 Tage.
Spanien: Bei der Einreise aus Österreich ist eine Online-Registrierung erforderlich. Zusätzlich muss ein Impfzertifikat oder ein negativer Covid-19-Tests (PCR- oder Antigen-Test), ein Genesungszertifikat oder der Grüne Pass der EU vorgewiesen werden. Beim Impfzertifikat muss das Datum der Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Der Coronatest darf nicht älter als 48 Stunden sein. Kinder unter zwölf Jahren sind von den Tests befreit.
Tschechien stuft Österreich als grün ein, das heißt es gibt keine Einreisebeschränkungen, PCR-Test und Quarantäne sind nicht notwendig. Ein Impfnachweis ist 22 Tage nach der ersten Dosis gültig. Bei der Genesung beträgt die Frist 180 Tage. Ein PCR-Test gilt 72 Stunden, ein Antigen-Test 48 Stunden. Kinder unter sechs Jahren sind von den Testanforderungen ausgenommen.
Ungarn: Aus Österreich ist die Einreise nach Ungarn seit 23. Juni ohne Nachweis- oder Quarantänepflicht erlaubt. Bisher war für Hotellerie, Gastronomie und Bäder das Vorweisen eines ungarischen Immunisierungspasses Pflicht - dies soll nun weitgehend aufgehoben werden. Für die Teilnahme an Festivals, Konzerten oder bei Barbesuchen besteht die Verpflichtung nach wie vor.
Zypern verlangt eine elektronische Registrierung maximal 48 Stunden vor Reiseantritt. Geimpfte Personen können ohne weitere Einschränkungen in die Republik Zypern einreisen. Ungeimpfte Personen können ebenso ohne Einschränkungen einreisen, müssen sich jedoch zumindest zwei Wochen davor in Österreich aufgehalten haben. Bei der Ankunft in Zypern sind nach dem Zufallsprinzip angeordnete Tests möglich. Die Verweigerung des Tests hat ein Einreiseverbot zur Folge.
Einreise in Nicht EU-Länder:
Albanien: Bei der Einreise gibt es weder Tests noch Quarantäneverpflichtung.
Bosnien-Herzegowina: Ab 14 Tagen nach der Vollimmunisierung dürfen Geimpfte ohne Testpflicht einreisen. Ansonsten ist ein PCR-oder Antigen-Test, der bei Einreise aus einem EU-Land nicht älter als 72 Stunden ist, vorzuweisen.
Großbritannien: Bei der Einreise aus Österreich ist ein negativer PCR-Test oder Antigen-Test mit mehr als 97 Prozent Spezifität vorzulegen sowie eine zehntägige verpflichtende Quarantäne anzutreten. Es gibt keine Ausnahmen von der Quarantäneverpflichtung im Sinne der 3-G-Regel sowie auch keine Ausnahme von der Testverpflichtung für Genesene oder Geimpfte. Die Möglichkeit einer Freitestung besteht nach fünf Tagen. Wegen der starken Verteilung der Delta-Virusvariante im Land steht Großbritannien in Österreich auf der Liste der Länder mit Test- und Quarantänepflicht.
Kosovo: Negativer PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Impfnachweis berechtigen zur Einreise.
Moldawien: Einreisende ab fünf Jahren müssen ein negatives PCR-Testergebnis, nicht älter als 72 Stunden, vorlegen. Sollte die Vorlage nicht möglich sein, müssen sie ein epidemiologisches Formular ausfüllen und eine Erklärung zur Selbstisolierung (14 Tage) unterschreiben. Die Quarantäne kann nach zehn Tagen mit einem negativen PCR-Test beendet werden.
Montenegro: EU-Bürgern, also auch Österreichern, ist die Einreise nach Montenegro ohne Einschränkungen möglich. Es sind weder Test noch Nachweise nötig.
Nordmazedonien: Einreise uneingeschränkt möglich. Bei der Einreise am Landweg ist allerdings die derzeit geltende Ausgangssperre von 0 bis 4 Uhr zu beachten.
Russland: Abgesehen von einem gültigen Visum erfordert die Einreise einen Covid-Test, der nicht älter als drei Tage sein darf. Für ausländische Staatsbürger, die nicht zu Arbeitszwecken nach Russland einreisen, entfällt die 14-tägige Selbstisolation bei Vorweisen eines negativen Testergebnisses. Jene, die mit einem Arbeitsvisum einreisen, müssen trotz des negativen Tests eine zweiwöchige Quarantäne antreten.
Serbien verlangt den Nachweis eines negativen PCR-Tests, nicht älter als 48 Stunden. Ohne Test einreisen können Inhaber von serbischen Aufenthaltstiteln. Geschäftsleute müssen sich mindestens 48 Stunden vor der Einreise schriftlich bei der serbischen Handelskammer anmelden und innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise einen Test machen. Ausgenommen sind Kinder bis zum zwölften Lebensjahr in Begleitung eines getesteten Erwachsenen sowie Personen, die in Serbien gegen Covid-19 geimpft worden sind.
Türkei: Bei der Einreise in die Türkei ist eine Online-Registrierung frühestens 72 Stunden vor Einreise vorgeschrieben. Zudem muss eines der drei G vorgewiesen werden. Das Impfzertifikat muss eine mindestens 14 Tage zurückliegende Impfung nachweisen. Das Genesungsattest darf maximal sechs Monate zurückliegen. Bei PCR-Tests gilt die Frist 72 Stunden, bei Antigen-Tests 48 Stunden.
Ukraine: Nicht-ukrainische Staatsangehörige müssen alle erforderlichen Teilimpfungen nachweisen oder einen negativen Test, nicht älter als 72 Stunden. Außerdem ist eine Covid-Versicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen. Über die Halbinsel Krim und die ostukrainischen Regionen Donezk und Luhansk hat Österreich eine partielle Reisewarnung verhängt.
USA: Die Einreise in die USA ist beschränkt. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind etwa Familienangehörige von US-Bürgern, Inhaber einer Green Card und Diplomaten. Alle Flugpassagiere müssen der Fluglinie ein negatives SARS-Cov-2-Test-Zeugnis (PCR- oder Antigen-Test) vorlegen. Der Test darf nicht länger als drei Tage vor Abflug abgenommen worden sein. Ein weiterer Corona-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise und eine Quarantäne von sieben Tagen wird empfohlen.
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