Der vor seiner Abschiebung im Oktober 2018 in Lustenau als Gastronomielehrling beschäftigte Asylwerber Qamar A. erhält wohl ein neues Aufenthaltsverfahren. Der Bescheid über die Verweigerung eines Aufenthaltstitels und der Erlass einer Rückkehrentscheidung wurden vom Bundesverwaltungsgericht in Linz aufgehoben.
Wenn das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl kein Rechtsmittel einlegt, geht das Verfahren um den Aufenthaltstitel des Pakistanis zurück an den Start. Der 29-Jährige befindet sich seit der Abschiebung in seinem Heimatland und konnte auch bei der Verhandlung am Mittwoch nicht anwesend sein. Qamar A. war 2012 illegal nach Österreich gekommen und hatte einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Er erhielt jedoch keinen positiven Asylbescheid.
Wenige Tage, bevor er im Oktober 2018 außer Landes gebracht wurde, hatte das Bundesverwaltungsgericht den Bescheid für seine Abschiebung aufgrund von Verfahrensmängeln aufgehoben. Die Abschiebung wurde letztlich nach einer kurzfristig angesetzten Anhörung vollzogen. Im Februar 2020 erkannte der Verwaltungsgerichtshof die Abschiebung als rechtswidrig.
Gut integriert
Der Fall schlug in Vorarlberg hohe Wellen, weil Qamar A. zum Zeitpunkt seiner Abschiebung Lehrling in einer Pizzeria war und als gut integriert galt. Er konnte ein Sprachzertifikat der Stufe B1 vorweisen sowie rund 1000 Unterstützungsschreiben, eine Beschäftigungsbewilligung und einen erfolgreichen Abschluss des ersten Lehrjahrs. Auch deshalb wurde aus Vorarlberg der Ruf nach einem Mitspracherecht der Länder beim humanitären Bleiberecht laut.
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