Der Nationalrat hat sich am Donnerstag mit der „Auslieferung“ (sprich der Aufhebung der parlamentarischen Immunität) von ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker in die Sommerpause verabschiedet. Die Möglichkeit zur Verfolgung war von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beantragt worden.
Dem Ansinnen wurde auf Empfehlung des Immunitätsausschusses einstimmig stattgegeben, wiewohl festgehalten wurde, dass zwischen den Vorwürfen und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten sehr wohl ein Zusammenhang besteht. In diesen Fällen ist eine „Auslieferung“ eher selten. Steinacker selbst hatte sich am Mittwoch in einem Statement mit dieser Vorgangsweise einverstanden erklärt.
Ermittler vermuten Untreue und Vorteilsnahme
Steinacker, die seit Oktober 2013 ÖVP-Abgeordnete im Nationalrat ist, soll als „Generalbevollmächtigte“ der Raiffeisen evolution project development GmbH im vollen Wissen unverhältnismäßig entlohnt worden sein, vermuten die Ermittler und sehen einen Anfangsverdacht der Untreue und Vorteilsnahme.
Ihr wird vorgeworfen, zwischen Juli 2013 und Dezember 2017 zwar Gehalt samt Dienstwagen, persönlicher Assistentin und Büroräumlichkeiten bezogen, jedoch „beinahe ausschließlich“ für die Volkspartei gearbeitet zu haben. Die ÖVP-Justizsprecherin weist dies scharf zurück und betonte, sie habe sich nichts zuschulden kommen lassen.
Vorwurf der „verdeckten Parteispende“
Die Kosten im Zusammenhang mit Steinackers Beschäftigung seien „zum Zwecke der Verschleierung dieser Vorgänge in der Buchhaltung gezielt versteckt worden“. Eine Hinweisgeberin, die die Korruptionsjäger auf den Plan gerufen hatte, spricht von einer „verdeckten Parteispende“.
Wenn keine Sondersitzungen mehr stattfinden, was eher unwahrscheinlich ist, treffen sich die Abgeordneten erst wieder am 22. September zu einer Plenardebatte. Noch aktiv sind der U-Ausschuss, der am 15. Juli befragt, und der Bundesrat, der sich am selben Tag mit den Beschlüssen der Plenarwoche des Nationalrats auseinandersetzt.
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