Der Bezahldienstleister Klarna bietet österreichischen Kunden derzeit an, Mahngebühren zu erlassen. Das reicht der Arbeiterkammer (AK) aber bei Weitem nicht. Die Klarna-Geschäftsbedingungen seien rechtswidrig, daher brachte die AK bereits am 12. Mai Klage beim Wiener Handelsgericht ein. Am 18. Mai wurden zwar die Stockholmer Behörden informiert, aber bisher war das Fintech darüber noch nicht im Bilde. 4000 Beschwerden, fast 2000 davon allein im ersten Halbjahr, sind bei der AK eingegangen.
„Wir stehen mit der Arbeiterkammer in regelmäßigem Austausch dazu, wie wir unsere Prozesse optimieren können“, sagt eine Klarna-Sprecherin zur „Presse“. Der schwedische Bezahldienstleister mit Banklizenz wickelt Zahlungen für Händler online und an der Ladenkasse ab. Jetzt kaufen, später zahlen, lautet die Devise.
Viele große Namen unter den Kunden
Zu den 250.000 Geschäftspartnern gehören unter anderem H&M, Media-Markt oder Nike. Derzeit entgegnet das Unternehmen den Beschwerden mit dem Erlass von Mahngebühren. Diese würde den österreichischen Kundinnen und Kunden einmalig erlassen, wenn sie die App herunterladen und einen Wissenstest machen. Bei App-Nutzern würden die Probleme seltener auftreten, erklärte Klarna.
An unserer Kritik ändert sich nichts, denn es geht um bestimmte Praktiken und rechtswidrige Geschäftsbedingungen.
Gabriele Zgubic, AK
Doch der AK reicht das nicht. „An unserer Kritik ändert sich nichts, denn es geht um bestimmte Praktiken und rechtswidrige Geschäftsbedingungen“, sagt Gabriele Zgubic, Abteilungsleiterin der Konsumentenpolitik bei der AK Wien. Klarna ist das wertvollste nicht börsennotierte Start-up-Unternehmen Europas.
Klarna besteht bei Retouren auf Zahlung
„Hauptbeschwerdepunkt war und ist noch immer, dass Klarna auf der Bezahlung der Ware besteht, auch wenn die Ware nicht geliefert, mangelhaft geliefert oder wieder ordnungsgemäß an den Onlinehändler, zum Beispiel nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag, retourniert wurde.“ Die Konsumentinnen und Konsumenten würden vom Kundenservice keine Antworten erhalten und sich „im Kreis“ geschickt fühlen. Sie werden mit Mahnungen, Inkassobüro und Rechtsanwaltsschreiben allein gelassen.
Die Klarna-Bank verwendet gezielt automatisierte Mahnverfahren.
Gabriele Zgubic, AK
Gegenstand der Klage sind sieben Klauseln und auch das Geschäftsmodell an sich. Die AK mutmaßt: Mahnungen gehören anscheinend zum Geschäftsmodell. „Die Klarna-Bank verwendet gezielt automatisierte Mahnverfahren, welche den Konsumenten durch rasch anwachsende Kosten für die einzelnen Mahnschritte dazu veranlassen sollen, auch tatsächlich nicht bestehende Forderungen zu bezahlen“, erklärt die AK-Vertreterin. Häufig würden Konsumenten aufgeben und zahlen.
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