Wer mit dem Finanzamt zu tun hat, braucht manchmal gute Nerven. Und Geduld. Wie ein Vater aus Niederösterreich, der Familienbeihilfe für seinen behinderten Sohn bezieht. Heuer stellte die Verlängerung ein Problem dar. Die Beamten waren selbst nicht sicher, was, wie, wann. Die Ombudsfrau konnte schließlich helfen!
Für seinen Sohn, der eine 100%ige Behinderung hat, bezieht Klaus K. seit 21 Jahren die Familienbeihilfe. „Seit März tue ich nun schon wegen der Verlängerung der Beihilfe herum, und nichts geschieht“, schrieb der Vater im Mai der Ombudsfrau. Er habe mittlerweile schon viermal mit dem Finanzamt telefoniert.
„Einmal heißt es, man muss wegen Corona keinen Antrag stellen, dann wieder schon. Man versprach mir außerdem, dass man sich bei mir melden werde. Doch nichts ist geschehen“, war der Niederösterreicher verärgert. Er brachte deshalb über FinanzOnline einen Antrag ein. Aber auch da habe er keine Rückmeldung erhalten. Da bei einem neuerlichen Anruf nur an die Geduld des Lesers appelliert worden sei, er mit seinem Latein und seiner Geduld am Ende war, schrieb er der „Krone“.
Finanzministerium: „Bemüht, Anträge so rasch wie möglich zu erledigen“
Nach Anfrage der Ombudsfrau kam plötzlich Bewegung in den Fall. Laut Finanzministerium wurde am 3. April 2021 ein Antrag auf Weitergewährung der Familienbeihilfe gestellt. Anträge gelangen laut Ministerium in einen bundesweiten Arbeitsvorrat und werden chronologisch abgearbeitet. Man sei bemüht, alles so rasch wie möglich zu erledigen. Herrn K.s Antrag sei am 17. Mai erledigt und die Leistung am selben Tag überwiesen worden. Durch die Bearbeitungsdauer entstandene Unannehmlichkeiten für den Leser bedaure man sehr.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.