Umsatzanstieg erwartet

Maskenpflicht: Handel froh über Lockerungen

Österreich
09.07.2021 16:55

Am 22. Juli fällt die Maskenpflicht in Österreich. Bis auf öffentliche Verkehrsmittel und „Geschäfte des öffentlichen Bedarfs“ (Supermärkte, Tankstellen, Banken etc.) muss also nach den Plänen der Bundesregierung keine FFP2-Maske oder ein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden. Der Handel zeigte sich am Freitag froh über die Lockerungen. „Jede Erleichterung hilft dem Handel“, sagte WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik.

Die Branche erwartet dadurch einen Umsatzanstieg von zehn Prozent sowie eine Umsatzstabilisierung in den schwächeren Sommermonaten, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will zur APA. Dass in sogenannten Betriebsstätten des täglichen Bedarfs die MNS-Pflicht bleibt, sei ein Wermutstropfen, aber „verständlich und tragbar“, so Trefelik. Für Handelsverband-Geschäftsführer Will „ist klar, dass man derzeit zwischen Geschäften unterscheiden muss, wo man hingehen muss oder wo man hingehen kann“ und daher trage man die Differenzierung aus verständlichen Gründen mit.

(Bild: FOTOKERSCHI.AT/KERSCHBAUMMAYR)

„Fünften Lockdown überleben Einzelhändler nicht“
Der Wegfall der Maskenpflicht sei aufgrund der aktuellen virologischen Situation die logische Konsequenz. Für eine nachhaltige Absicherung dieser Maßnahme brauche es aber eine höhere Durchimpfungsrate und daher fordert der Handelsverband stärkere Anreize, wie Impfgutscheine, um die Durchimpfungsrate weiter zu steigern: „Einen fünften harten Lockdown mit Geschäftsschließungen würden die österreichischen Einzelhändler finanziell nicht überstehen.“

Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will (Bild: Zwefo)
Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will

Gewerkschaft: „Differenzierung nicht praxistauglich“
Die Gewerkschaft GPA bezeichnete die Differenzierung bei der Maskenpflicht im auf APA-Anfrage als „weder logisch noch praxistauglich“. In Einkaufszentren müsse dann vor jedem Geschäft überlegt werden, welche Regelung es zu beachten gibt, in einem Möbelhaus etwa gibt es keine Vorschriften für den Eintritt, beim Besuch des integrierten Restaurants braucht der Gast aber einen 3-G-Nachweis.

(Bild: P. Huber)

Im Lebensmittelhandel arbeiten rund 160.000 Angestellte - davon seien mit 60 bis 70 Prozent schon überdurchschnittlich viele geimpft und daher seien die Regelungen ab 22. Juli nicht nachvollziehbar. „Jene Beschäftigten, die uns seit Beginn der Pandemie mit Produkten des täglichen Bedarfs versorgen und alle Maßnahmen mitgemacht haben, sollen nun auch die letzten sein, die Erleichterungen bekommen - das ist nur Symbolpolitik“, sagte die für den Handel zuständige Wirtschaftsbereichssekretärin der Gewerkschaft GPA, Anita Palkovich. Es brauche eine einheitliche Regelung für alle Beschäftigten im Handel. Palkovich verwies auf den Ein-Meter-Abstand, der gut einzuhalten wäre und alternativ wäre auch ein 3-G-Nachweis denkbar.

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