Geht es um „Strichlisten“ in einem Bordell, kann man sich eines Grinsers kaum erwehren. Aber es geht in erster Linie um Getränke-Konsumationen, dann um Zimmerbuchungen. Nicht lustig fanden männliche Opfer diese eindeutig zuordenbaren Strichlisten. Denn sie wurden von Puff-Besitzer, Kellner und Damen erpresst.
Auch Betrug wirft die Anklage den Nachtarbeitern vor. In Form extrem überhöhter Abrechnungen. Waren die Freier nicht zahlungswillig, wurde durchaus auch gedroht. Mit „Vernichtung des sozialen Lebens“.
Mit Absinth „auf Haus“ abgefüllt
Gar nicht lustig für die Opfer, im Gericht in St. Pölten gab es aber schon unfreiwillige Komik. Etwa wenn ein Anwalt von „erbrachter Leistung“ spricht. An die sich die Freier nicht und nicht erinnern können. Was für ein Wunder, wurden sie doch mit Absinth „auf Haus“ abgefüllt - ein immerhin 70-prozentiger Schnaps. Aufgewacht ist einer mit Brummschädel und einer 5000-Euro-Rechnung! Für Zimmer, Prostituierte und 30 Flaschen Schampus. Der einzige Kühlschrank fasst aber nur sechs Flaschen.
Aussagen wenig glaubwürdig
Der Puff-Chef konterte, dass „Sexspielchen mit mehreren Damen für mehrere Stunden samt mehrerer Flaschen halt ins Geld gehen“. Und dass ein Bordell eben kein „karitativer Verein“ sei. Und wenn man(n) einfach nur einschläft, das Zimmer trotzdem blockiert ist.
Richter Wiaderek glaubte allen eher wenig: Je zwei Jahre Haft für Bordellbesitzer und Kellner, die Schönen der Nacht bekamen neun bzw. sechs Monate bedingt. Urteile nicht rechtskräftig.
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