Vergangenes Jahr ist am Landeskrankenhaus Feldkirch erstmals damit begonnen worden, Spenderorgane auch nach dem Tod durch Herzstillstand routinemäßig zu entnehmen. Bislang war in Vorarlberg fast ausschließlich die Organentnahme nach Hirntod üblich. So wurden 2020 mehr Organe als sonst entnommen.
13 Vorarlberger haben im Jahr 2020 nach ihrem Tod Leben gerettet. Ihre Organe konnten erfolgreich transplantiert werden, teils haben sie gleich mehreren Patienten geholfen, da zwei Nieren, die Leber, das Herz, die Lunge und die Bauchspeicheldrüse gespendet werden konnten.
In Österreich gilt eine Widerspruchsregelung
„Bei uns in Vorarlberg werden die Organe für Spenden entnommen, also explantiert, aber nicht in den Körper der Empfänger transplantiert“, erklärt Wolfgang List, bereichsleitender Oberarzt der Intensivstation am LKH Feldkirch. Das nächstgelegene Transplantationszentrum befindet sich in der Universitätsklinik Innsbruck.
In Österreich gilt - anders als etwa in Deutschland und in der Schweiz - die sogenannte Widerspruchsregelung. Das heißt, wer nicht möchte, dass seine Organe nach dem Tod gespendet werden, der muss das zu Lebzeiten aktiv ablehnen.
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